Arbeitgeber: Neue Umlagesätze bei Minijobs ab September
Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.2015 wie folgt erhöht haben: U1 (Krankheit) = 1 % (bisher 0,7 %); U2 (Mutterschaft) = 0,3 % (bisher 0,24 %).
Liegt der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vor, wird dieser ab dem Beitragsmonat September automatisch angepasst. Auch bei einem SEPA-Basislastschriftmandat ist nichts weiter zu veranlassen.
Sofern bei der Hausbank ein monatlicher Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist dieser rechtzeitig – erstmals zur Fälligkeit am 28.9.2015 – abzuändern.
Beachten Sie: Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Hier übernimmt die Minijob-Zentrale die Berechnung der Abgaben.
Quelle: Minijob-Zentrale
Liegt der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vor, wird dieser ab dem Beitragsmonat September automatisch angepasst. Auch bei einem SEPA-Basislastschriftmandat ist nichts weiter zu veranlassen.
Sofern bei der Hausbank ein monatlicher Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist dieser rechtzeitig – erstmals zur Fälligkeit am 28.9.2015 – abzuändern.
Beachten Sie: Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Hier übernimmt die Minijob-Zentrale die Berechnung der Abgaben.
Quelle: Minijob-Zentrale
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Geringfügige Beschäftigung
RV-Befreiung bei Minijobs: Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25.07.2014
Arbeitgeber müssen beachten, dass Anträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei minderjährigen Minijobbern vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sind.
Arbeitsrecht: Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ ist risikolos
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29.06.2007
Vereine dürfen „Ein-Euro-Jobber“ einsetzen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie die Person nach Ablauf des Einsatzes als Arbeitnehmer weiterbeschäftigen müssen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Minijob: Kein Nachreichen von Meldungen zur Befreiung von der RV-Pflicht
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
08.05.2014
In der letzten Zeit haben die Betriebsprüfer die fristgerechte Meldung der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verstärkt überprüft.
Arbeitsrecht: Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung?
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
05.03.2007
Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, muss der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber tragen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25.05.2007
Auf das Arbeitsverhältnis eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten sind die Zeiten geringfügiger Beschäftigung als Beschäftigungszeit im Sinne des BAT anzurechnen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin