Arbeitgeber: Neue Umlagesätze bei Minijobs ab September

published on 13/10/2015 17:05
Arbeitgeber: Neue Umlagesätze bei Minijobs ab September
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary

Sofern bei der Hausbank ein monatlicher Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist dieser rechtzeitig – erstmals zur Fälligkeit am 28.9.2015 – abzuändern.
Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.9.2015 wie folgt erhöht haben: U1 (Krankheit) = 1 % (bisher 0,7 %); U2 (Mutterschaft) = 0,3 % (bisher 0,24 %).

Liegt der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vor, wird dieser ab dem Beitragsmonat September automatisch angepasst. Auch bei einem SEPA-Basislastschriftmandat ist nichts weiter zu veranlassen.

Sofern bei der Hausbank ein monatlicher Dauerauftrag eingerichtet wurde, ist dieser rechtzeitig – erstmals zur Fälligkeit am 28.9.2015 – abzuändern.

Beachten Sie: Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Hier übernimmt die Minijob-Zentrale die Berechnung der Abgaben.

Quelle: Minijob-Zentrale

Show what you know!
8 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

27/09/2007 09:42

Praktikum - keine Vergütungspflicht, wenn Bestandteil einer Ausbildung oder eines Studiums - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin Mitte
25/05/2007 11:14

Auf das Arbeitsverhältnis eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten sind die Zeiten geringfügiger Beschäftigung als Beschäftigungszeit im Sinne des BAT anzurechnen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
05/03/2007 03:14

Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, muss der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber tragen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Artikel zu Geringfügige Beschäftigung