Arbeitsrecht: unzureichende Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern eines Arbeitgeberverbandes
Das BAG hat mit dem Urteil vom 22. April 2009 (Az.: 4 AZR 111/08) folgendes entschieden:
Falls ein Arbeitgeberverband eine Mitgliedschaft mit und eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung vorsieht, darf den nicht tarifgebundenen Mitgliedern durch die Satzung kein maßgeblicher Einfluss auf tarifpolitische Entscheidungen gegeben werden. Hierzu zählt auch die Entscheidung über die Verwendung des Arbeitskampffonds des Verbandes.
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