Architektenrecht: Architekt muss Altbau nicht selbst auf Hausschwammbefall untersuchen
Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richter machten dabei in ihrer Entscheidung deutlich, dass der Architekt die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall auch mit dem Bauleistungsverzeichnis übertragen dürfe.
Quelle: KG, Urteil vom 25.7.2014, (Az.: 21 U 40/13).
Quelle: KG, Urteil vom 25.7.2014, (Az.: 21 U 40/13).
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