Architektenrecht: Architekt muss Altbau nicht selbst auf Hausschwammbefall untersuchen
published on 24.11.2014 10:42
Architektenrecht: Architekt muss Altbau nicht selbst auf Hausschwammbefall untersuchen

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Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richter machten dabei in ihrer Entscheidung deutlich, dass der Architekt die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall auch mit dem Bauleistungsverzeichnis übertragen dürfe.
Quelle: KG, Urteil vom 25.7.2014, (Az.: 21 U 40/13).
Quelle: KG, Urteil vom 25.7.2014, (Az.: 21 U 40/13).
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