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28 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Baurecht: Eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ macht den Vertrag nichtig
28.06.2018
Treffen die Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Architektenrecht: Unzuverlässigkeit kann zur Streichung aus der Architektenliste führen
18.07.2012
schon ein einmaliges Fehlverhalten kann die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen-OVG Lüneburg vom 24.05.12-Az:8 LA 198/11-Rechtsanwalt für Architektenrecht
Baurecht: Schadensbeseitigungsklausel in Architektenvertrag unwirksam
21.09.2017
Eine in einen Architektenvertrag aufgenommene Schadenbeseitigungsklausel ist unwirksam, weil sie den Auftraggeber entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Architektenverträge: Koppelungsverbot ist verfassungsgemäß
27.09.2010
Anwalt für Architektenrecht - Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Architektenhaftung: Keine Gewährleistungsrechte oder Honoraransprüche bei Schwarzarbeit
09.09.2016
Treffen die Parteien eines Architektenvertrags eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ um die Umsatzsteuer zu hinterziehen, so ist das gesamte geänderte Vertragsverhältnis nichtig.