Architektenrecht: Kündigung bei grundloser Weigerung der weiteren Zusammenarbeit
Ein Bauherr darf den Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn sich der Architekt grundlos weigert, die Zusammenarbeit mit der Projektleiterin weiterzuführen und ultimativ deren Ablösung fordert.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hin. Die Richter machten deutlich, dass ein Auftraggeber jeden Werkvertrag grundsätzlich aus wichtigem Grund kündigen könne. Das Vorliegen dieses wichtigen Grundes müsse es dem Auftraggeber unmöglich machen, den Vertrag weiterzuführen. Das ergebe sich z.B. aus einer schweren schuldhaften Vertragsverletzung. Möglich sei auch eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien. Das sei vorliegend der Fall (OLG Düsseldorf, 23 U 102/12).
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hin. Die Richter machten deutlich, dass ein Auftraggeber jeden Werkvertrag grundsätzlich aus wichtigem Grund kündigen könne. Das Vorliegen dieses wichtigen Grundes müsse es dem Auftraggeber unmöglich machen, den Vertrag weiterzuführen. Das ergebe sich z.B. aus einer schweren schuldhaften Vertragsverletzung. Möglich sei auch eine sonstige Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien. Das sei vorliegend der Fall (OLG Düsseldorf, 23 U 102/12).
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Allgemein
Baurecht: Eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ macht den Vertrag nichtig
28.06.2018
Treffen die Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Architektenrecht: Unzuverlässigkeit kann zur Streichung aus der Architektenliste führen
18.07.2012
schon ein einmaliges Fehlverhalten kann die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen-OVG Lüneburg vom 24.05.12-Az:8 LA 198/11-Rechtsanwalt für Architektenrecht
Architektenverträge: Koppelungsverbot ist verfassungsgemäß
27.09.2010
Anwalt für Architektenrecht - Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Architektenrecht: Zur konkludenten Abnahme einer Architektenleistung
14.05.2014
Eine Abnahme kann in Betracht kommen, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist.
Baurecht: Schadensbeseitigungsklausel in Architektenvertrag unwirksam
21.09.2017
Eine in einen Architektenvertrag aufgenommene Schadenbeseitigungsklausel ist unwirksam, weil sie den Auftraggeber entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.