Bankrecht: Entschädigungsfall für Noa Bank festgestellt

bei uns veröffentlicht am31.08.2010

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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dies stellte die BaFin am 25.08.2010 fest - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25.08.2010 den Entschädigungsfall für die Noa Bank GmbH & Co. KG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, die Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Die Geschäftsleitung der Noa Bank GmbH & Co. KG hatte der BaFin die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Die BaFin hatte daher am 24.08.2010 beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank beantragt. Daraufhin hat das AG Düsseldorf am 25.08.2010 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die offizielle Feststellung des Entschädigungsfalls ist Voraussetzung für die Entschädigung der Anleger durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.

Die Noa Bank GmbH & Co. KG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Diese sichert die Verbindlichkeiten des Instituts gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdB die Einleger der Noa Bank GmbH & Co. KG entschädigen kann. Kunden der Noa Bank werden von der EdB angeschrieben und haben ein Jahr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Noa Bank ist dagegen nicht Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, einer freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken. Der Einlagensicherungsfonds entschädigt auch Spareinlagen über 50.000 EURO. Die Noa Bank war erst vor wenigen Monaten auf dem Deutschen Markt getreten und hat mit besonders günstigen Tagesgeldkonten bis zu 2,5% Zinsen geworben. Termingeldeinlagen oberhalb von 50.000 EURO werden von der EdB nicht entschädigt.


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