Bundestag beschließt Bankenabgabe
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Restrukturierungsgesetz das von der Bundesregierung vorgeschlagene besondere Insolvenzverfahren und die Bankenabgabe beschlossen.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Finanzinstitute zu hohe Risiken minimieren und die Kosten künftiger Bankenkrisen selbst tragen. Der Gesetzentwurf soll vermeiden, dass systemrelevante Banken den Staat zu Rettungsmaßnahmen zwingen können. Banken sollen Schieflagen frühzeitig und eigenverantwortlich bewältigen.
Der Staat kann notfalls eingreifen. Die Eingriffsrechte der staatlichen Bankenaufsicht werden zu diesem Zweck erweitert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll frühzeitig Sanierungsschritte der Kreditinstitute fordern und durchsetzen können. Im Notfall soll die Bankenaufsicht solche Maßnahmen auch ohne Zustimmung der Eigentümer ergreifen können.
Die Bundesregierung will ein besonderes Insolvenzverfahren einführen, um zu vermeiden, dass schwerwiegende Probleme zu einer Pleite oder zu Gefahren für das gesamte Finanzsystem führen. Das Verfahren wird ermöglichen, systemrelevante Geschäftsbereiche auf eine staatliche "Brückenbank" oder eine andere Privatbank auszugliedern und zu sanieren. Die übrigen Geschäftsteile lassen sich dann über ein herkömmliches Insolvenzverfahren abwickeln.
Um künftig Bankenrettungspakete zu Lasten der öffentlichen Haushalte zu vermeiden, wird ein so genannter Restrukturierungsfonds eingerichtet. Der Fonds wird durch Beiträge der Kreditwirtschaft – die Bankenabgabe – finanziert. Der Fonds untersteht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Er kann bei einem drohenden Zusammenbruch einer systemrelevanten Bank eine staatliche Brückenbank gründen. Im Krisenfall sollen die Fondsmittel eingesetzt werden, um die Bank zu stabilisieren.
Alle Kreditinstitute in Deutschland sollen zur Finanzierung eine jährliche Bankenabgabe leisten. Die Höhe des Aufkommens wird jedes Jahr neu bestimmt und ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsvolumen, der Größe und Vernetzung des jeweiligen Instituts. Damit entfaltet die Bankenabgabe eine Lenkungswirkung und reduziert systemische Risiken im Finanzsektor. Neben den Jahresbeiträgen der Kreditinstitute sollen bei außerordentlichem Bedarf Sonderbeiträge erhoben werden. Das Nähere wird eine Rechtsverordnung der Bundesregierung regeln. Nur wenn auch diese Sonderbeiträge nicht ausreichen, kann der Bund für den Restrukturierungsfonds einen Kredit aufnehmen. Dieser ist aber von den Banken zurückzuführen.
Die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften soll von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Denn die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Managementfehlern darf nicht an zu kurzen Verjährungsfristen scheitern.
Die Regierungskoalition begrenzt nun neben den Vorstandsgehältern auch die Vergütungen für alle Mitarbeiter staatlich gestützter Banken auf 500.000 Euro pro Jahr.
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