Arbeitsrecht: Erhöhung einer Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlung

published on 26/10/2007 10:52
Arbeitsrecht: Erhöhung einer Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlung
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Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Arbeitgeber muss aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes eine Betriebsrentenerhöhung auch vornehmen, wenn der Betriebsrentner die ab den Anpassungsstichtagen laufenden Rügefristen versäumt hat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Dazu entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)Düsseldorf: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete demArbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich invergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung seiner selbst gegebenen Regelgleich zu behandeln. Dieser Grundsatz gelte auch im Verhältnis des Arbeitgeberszu den Betriebsrentnern. Erhöhe der Arbeitgeber bei einer Vielzahl vonBetriebsrentnern, die ihre Rechte rechtzeitig geltend gemacht hätten, dieBetriebsrente, sei er dazu auch bei denen verpflichtet, die ihr Recht erst nachAblauf der Frist geltend gemacht hätten (LAG Düsseldorf, 14 [3] Sa 700/06).


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