Arbeitsrecht: Erhöhung einer Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlung

bei uns veröffentlicht am26.10.2007
Zusammenfassung des Autors

Der Arbeitgeber muss aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes eine Betriebsrentenerhöhung auch vornehmen, wenn der Betriebsrentner die ab den Anpassungsstichtagen laufenden Rügefristen versäumt hat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Dazu entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)Düsseldorf: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete demArbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich invergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung seiner selbst gegebenen Regelgleich zu behandeln. Dieser Grundsatz gelte auch im Verhältnis des Arbeitgeberszu den Betriebsrentnern. Erhöhe der Arbeitgeber bei einer Vielzahl vonBetriebsrentnern, die ihre Rechte rechtzeitig geltend gemacht hätten, dieBetriebsrente, sei er dazu auch bei denen verpflichtet, die ihr Recht erst nachAblauf der Frist geltend gemacht hätten (LAG Düsseldorf, 14 [3] Sa 700/06).


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu betriebliche Altersversorgung

Arbeitsrecht: Versorgungsanspruch kann entfallen, wenn Ehegatte 15 Jahre jünger ist

29.05.2018

Die Altersabstandsklausel in einer Versorgungsordnung, nach der ein Ehegatte keine Ansprüche hat, wenn er mehr als 15 Jahre jünger als der Arbeitnehmer ist, ist wirksam – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - betriebliche Altersversorgung

17.12.2010

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Familien-GmbH: Erst Mehrheit der Anteile führt zur Freiheit in der Sozialversicherung

04.03.2013

Davor liegt eine Arbeitnehmereigenschaft mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht vor.

Arbeitsrecht: Zur Einstandspflichtigkeit des Pensions-Sicherungs-Vereins

05.11.2015

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist nur einstandspflichtig für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd § 1 I 1 BetrAVG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Versorgungsversprechen des Arbeitgebers umfasst auch Leistungen aus den Eigenbeiträgen

21.07.2016

Bei Versorgungsversprechen vor Inkrafttreten von § 1 II Nr. 4 BetrAVG sind an die Annahme, dass es auch die Leistungen aus vom Arbeitnehmer aufgewandten Eigenbeiträgen umfasse, erhöhte Anforderungen zu stellen.