Arbeitsrecht: Erhöhung einer Betriebsrente aufgrund Gleichbehandlung


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Dazu entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)Düsseldorf: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete demArbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich invergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung seiner selbst gegebenen Regelgleich zu behandeln. Dieser Grundsatz gelte auch im Verhältnis des Arbeitgeberszu den Betriebsrentnern. Erhöhe der Arbeitgeber bei einer Vielzahl vonBetriebsrentnern, die ihre Rechte rechtzeitig geltend gemacht hätten, dieBetriebsrente, sei er dazu auch bei denen verpflichtet, die ihr Recht erst nachAblauf der Frist geltend gemacht hätten (LAG Düsseldorf, 14 [3] Sa 700/06).
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