Fahrverbot: Augenblicksversagen beim Übersehen eines Tempo-30-Schilds
published on 09.09.2016 15:24
Fahrverbot: Augenblicksversagen beim Übersehen eines Tempo-30-Schilds
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Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verweist zutreffend darauf, dass ein solches Schild leicht übersehen werden kann. Es hat auch nicht beanstandet, dass das Amtsgericht nichts dazu ausgeführt hatte, ob sich nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für den Betroffenen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufdrängen musste. Das ist sonst immer erforderlich, wenn ein Verkehrsschild übersehen wird. Aus dem amtsgerichtlichen Urteil ergab sich nämlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wegen der örtlichen Gegebenheiten angeordnet worden war. Grund war vielmehr, dass der betreffende Straßenabschnitt wegen einer Teilsperrung der Hauptstraße als Umleitung genutzt wurde.
OLG Naumburg, Urteil vom 5.11.2015, (Az.: 2 Ws 213/15).
OLG Naumburg, Urteil vom 5.11.2015, (Az.: 2 Ws 213/15).
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