Geschwindigkeitsmessung: Messverfahren beim Messgerät ES 3.0

bei uns veröffentlicht am30.06.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In manchen Fällen lohnt es sich, das Messverfahren bei einer Geschwindigkeitsmessung zu hinterfragen.

Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Lübben. Dort hatte bei einer Messung mit dem Messgerät ES 3.0 die in der Bedienungsanleitung geforderte „nachvollziehbar" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt. Das Gericht entschied, dass daher nicht klar erkennbar sei, ob es sich bei dem gemessenen Kfz tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug handele und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation stehe. Die Messung sei daher unverwertbar (AG Lübben, 40 OWi 1321 Js 2018/10 (58/10)).


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