Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsüberschreitung kann wegen Rettungswillen gerechtfertigt sein
Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Die Richter wiesen allerdings auch darauf hin, dass die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr gewesen sein müsse. So könne sich der Betroffene für die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf einen Notstand berufen, wenn er lediglich einen medizinischen Notfall behauptet. Er müsse vielmehr auch vortragen, dass er vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation gesucht habe, zum Beispiel die Benachrichtigung eines Arztes oder der Feuerwehr.
OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2014, (Az:. 321 SsBs 60/14).
OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2014, (Az:. 321 SsBs 60/14).
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