Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsüberschreitung kann wegen Rettungswillen gerechtfertigt sein
Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Die Richter wiesen allerdings auch darauf hin, dass die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr gewesen sein müsse. So könne sich der Betroffene für die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf einen Notstand berufen, wenn er lediglich einen medizinischen Notfall behauptet. Er müsse vielmehr auch vortragen, dass er vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation gesucht habe, zum Beispiel die Benachrichtigung eines Arztes oder der Feuerwehr.
OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2014, (Az:. 321 SsBs 60/14).
OLG Celle, Beschluss vom 1.10.2014, (Az:. 321 SsBs 60/14).
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu andere
Rechsprechung zum Kindergeld
21.06.2012
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
BVerwG: EU-Fahrerlaubnis: Wenn Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist dürfen deutsche Behörden Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis versagen
25.02.2010
Anwalt für Fahrerlaubnisrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
aktuelle Rechtsprechung
26.09.2012
Rechtsanwalt für Immissionsschutz - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Restwert: Ein „Null-Angebot“ ist auch eins
29.07.2015
Der Geschädigte darf sich auf den im Schadengutachten benannten Restwert verlassen, wenn der Sachverständige drei lokale Angebote im Gutachten vermerkt hat.
Unfallschadensregulierung: Erstattung der Sachverständigenkosten für Kostenkalkulation
05.03.2014
Kann der Geschädigte selbst den weiteren Schaden nicht beurteilen, so darf er einen Kfz-Gutachter mit der kostenpflichtigen Erstellung einer Kostenkalkulation beauftragen.