Handyverbot im Straßenverkehr: Handy-Nutzung vor Ampel bei ausgeschaltetem Motor
published on 18/04/2007 14:43
Handyverbot im Straßenverkehr: Handy-Nutzung vor Ampel bei ausgeschaltetem Motor
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
AoLs
Authors
Es liegt keine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Kraftfahrzeugführer mit ausge-schaltetem Motor vor einer Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage steht und auf seinem Handy telefoniert.
Diese Klarstellung traf nun das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Die Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass der genaue Gesetzeswortlaut zu beachten sei. Danach gelte das Verbot der Handynutzung nicht, „wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Diese ausdrücklich angeordnete Tatbestandseinschränkung dürfe nicht zulasten des Betroffenen ausgedehnt werden. Die im Gesetz verwandten Begriffe „steht“ und „ausgeschaltet“ würden ihrer Wortbedeutung nach lediglich ein statisches Moment bezeichnen. Beiden Begriffen könne – ihrem möglichen Wortsinn nach – ein bestimmtes Zeitmoment im Hinblick auf die Dauer des jeweiligen Zustands oder eine Abhängigkeit zu einer bestimmten Verkehrssituation gerade nicht entnommen werden. Es sei daher unerheblich, ob durch die Nutzung des Mobiltelefons bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor in der konkreten Verkehrssituation objektiv eine mögliche Behinderung des Verkehrs liege, z.B. eine Verzögerung beim Umschlagen der Ampel auf grün (OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1050/06).
Show what you know!
540 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
21/06/2012 11:17
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Subjectsandere
25/02/2010 20:08
Anwalt für Fahrerlaubnisrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Subjectsandere
16/11/2012 15:11
Rechtsanwalt für Krankenhausfinanzierung - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Subjectsandere
21/01/2009 14:09
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Subjectsandere
Artikel zu andere