Investitionsführer Polen - SONDERWIRTSCHAFTSZONE Pommern -

bei uns veröffentlicht am06.07.2007

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum polnischen Recht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Pommersche Wirtschaftszone erfasst Grundstücke in den Städten: Gdansk, Kwidzyn, Malbork, Starograd Gdanski, Tczew, Stargard Szczecinski, sowie in den Gemeinden: Chojnice, Czluchow, Gniewino, Krokowa, Lysomice, Sztum, Tczew.

Die Zone besteht bis zum 30. November 2017.

Die Genehmigung wird für folgende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht erteilt:

-Herstellung von Explosivstoffen, Tabakerzeugnisse, Herstellung, Verguss und Verarbeitung von Sprit und alkoholischen Getränke, Verarbeitung von Treibstoff;

 

-Betreiben von Spielhallen;

 

-Dienstleistungen in Form von Installation, Reparatur, Wartung und Überholung von Maschinen und Geräten, die zur Führung von Gewerbe auf dem Gebiet der Zone genutzt werden sowie von persönlichen Gegenständen;

 

-Bauarbeiten, die in der Abteilung F der Polnischen Klassifikation von Erzeugnissen und Dienstleistungen bestimmt sind

(•Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bodens für die Bebaung stehen: Abriss von Gebäuden und Bauwerken, Bodenarbeiten, Ausschachtung, Bohren;

•Arbeiten, die mit dem Bau von kompletten Gebäuden und Bauwerken oder deren Teilen im Zusammenhang stehen; Arbeiten im Rahmen der Land- und Wasseringenieurie: allgemeine Arbeiten, Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Konstruktionen und Dachdeckung stehen, allgemeine Staßenbauarbeiten, Straßenbelagarbeiten im Bezug zum Bau von Sportanlagen, Bau von Bauwerken der Wasseringenieurie, Fachbauarbeiten; •Installationsbauarbeiten: Installationsarbeiten von elektrischen Anlagen, Isolierarbeiten, Arbeiten im Zusammenhang mit Heizungs-/Venitilations-/Wasserkanalisations-/Gasanlagen, sonstige Installationsarbeiten;

•Abschlußarbeiten: Außenputzarbeiten, Installationsarbeiten an Bautischlerei, Arbeiten im Zusammenhang mit Auslegen von Fußböden und Wänden, Maler- und Glasarbeiten, andere Abschlußarbeiten;

•Dienstleistungen im Rahmen von Ausleihe von Bau-/Abrissausrüstung zusammen mit Bedienung)

 

-Dienstleistungen im Rahmen von Groß- und Einzelhandel; Reparaturen von Kraftfahrzeugen, Motorrädern sowie von persönlichen und Haushaltsgegenständen; Hotel- und Gastronomiedienstleistungen;

 

-Dienstleistungen im Rahmen von Finanzvermittlung, Leistungen mit Bezug auf Immobilien, Vermietung, Lehre und Führung von Gewerbe (außer Computerdienstleistungen, Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich von Natur- und Technikwissenschaften, Buchhaltung und Buchkontrolle, Buchführung, unter Ausschluss von Steuererklärungen, Dienstleistungen im Rahmen von Untersuchungen und technischen Analysen, Leistungen von telefonischen Zentren);

 

-Dienstleistungen im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Staatsverteidigung, obligatorischen Sozialversicherungen und der allgemeinen Krankenversicherung, Ausbildung, Gesundheitsschutz und soziale Hilfe, anderen kommunalen, sozialen und individuellen Leistungen, Leistungen der Haushälte, Leistungen der exterritoriellen Organisationen und Teams (außer Wasch- und Reinigungsleistungen);

 

-ein genehmigungspflichtiges Gewerbe (Art.32 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. April 1997 – Energierecht);

 

-Produktion im Bereich der Fischerei und Aquakultur, Eisen- und Stahlhütte sowie der Kunstfaser;

 

-Produktion im Bereich der Eisen- und Stahlhütte;

 

-Herstellung von Hochseeschiffen mit der Tonnage nicht kleiner als 100 GT, Reparatur und Wartung von Hochseeschiffen mit der Tonnage nicht kleiner als 100 GT, generelle Wiederherstellung von Hochseeschiffen mit der Tonnage nicht kleiner als 1000 GT;

 

-Herstellung und Umsatz mit Produkten, die Milch und Milcherzeugnisse imitieren oder ersetzen sollten.

 

 

Die regionale Hilfe in Form von Steuerbefreiung, bedeutet regionale Hilfe wegen: Kosten der neuen Investition und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

Mit der neuen Investition ist die Investition in das Anlagevermögen sowie in die immaterielle und rechtliche Werte zu verstehen, die auf Gründung des neuen oder die Erweiterung des bestehenden Unternehmens, Diversifikation von Herstellung des Unternehmens durch Einführung von neuen Produkten oder Änderung des bisherigen Herstellungsprozesses des ursprünglichen Unternehmens gerichtet ist. Als neue Investition wird auch der Kauf eines Unternehmens betrachtet, das sich in der Liquidationsphase befindet, oder das liquidiert würde wenn es nicht zum Kauf gekommen wäre.

Mit neu eingestellten Personal werden Angestellte verstanden, die innerhalb von 3 Jahren ab Beendigung der Investition und mindestens für 5 Jahre, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen für mindestens 3 Jahre angestellt werden.

Maximale Intensität der Hilfe beträgt:

50% für Bereiche in folgenden Woiwodschaften: lubelskie, podkarpackie, warminsko-mazurskie, podlaskie, swietokrzyskie, opolskie, malopolskie, lubuskie, lodzkie, kujawsko-pomorskie;

40% für Bereiche in folgenden Woiwodschaften: pomorskie, zachodnopomorskie, dolnoslaskie, wielkopolskie, slaskie und bis zum 31. Dezember 2010 in der mazowieckie Woiwodschaft außer Warschau;

30% für Bereiche in Warschau und zwischen 1. Januar 2011 – 31. Dezember 2013 für den Bereich der mazowieckie Woiwodschaft.

Die Befreiung von Einkommenssteuer CIT - Corporate Income Tax/PIT - Personal Income Tax (Einkommen, das durch das Betreiben eines Gewerbes in der Sonderwirtschaftszone aufgrund der Genehmigung erzielt wurde, wobei die Höhe der öffentlichen Hilfe in Form von dieser Befreiung nicht die Höhe der öffentlichen Hilfe für einen Unternehmer überschreiten darf, die für die Gebiete, die sich für die Hilfe qualifizieren im höchsten Ausmaß zulässig sind)aufgrund der neuen Investition steht dem Unternehmer ab dem Monat, in dem er die Investitionskosten hatte, in dem Zeitraum ab dem Erhalt der Genehmigung bis zum Verbrauchen der regionalen Hilfe unter der Bedingung, dass er:

- die Vermögensbestandteile, mit denen die Investitionskosten verbunden waren in keiner Form überträgt – in dem Zeitraum von 5 Jahren, für kleine und mittelständische Unternehmen innerhalb von 3 Jahren

- und dass er die wirtschaftliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre ab dem Abschluss der Investition führen wird, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen – 3 Jahre.

Befreiung von Einkommensteuer aufgrund der Schaffung von Arbeitsplätzen steht ab dem Monat zu, in dem der Unternehmer die Arbeitskosten tragen muss bis zum Verbrauch der zulässigen regionalen Hilfe.

Steuerbefreiungen bei großen Unternehmen betragen bis zu 40% vom Investitionswert. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen bis zu 55%.

Minimale Investitionskosten betragen 100.000 Euro.

Das Verfahren (dauert ca.3 Monate):

 

    • Der erste Kontakt des Investors mit dem Maketingbüro der Pommerschen Sonderwirtschaftszone GmbH um die Investitionsbedingungen in der Zone und die angebotene Lokalisierung zu erfahren.
    • Besuch des Investors auf dem Gebiet der Zone um ein Lokaltermin wahrzunehmen und die angebotene Lokalisierung zu beurteilen. Stellung eines formellen Absichtsbriefes zusammen mit ausgefüllten Formular „Einleitende Anmeldung des Investors“ („Wstepne Zgloszenie Inwestora“) – in polnischer Sprache (Formular vorhanden im Marketingbüro oder auf der Internetseite von Pommerschen Sonderwirtschaftszone).
    • Prüfung der „Einleitenden Anmeldung des Investors“ („Wstepne Zgloszenie Inwestora“) zusammen mit der Beurteilung des gewerblichen Vorhabens bezüglich des Entwicklungsplans der Zone durch den Vorstand der Pommerschen Sonderwirtschaftszone. Das Treffen der Entscheidung über die Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Investor und die Nennung des konkreten Grundstücks.
    • Einladung des Investors zur Stellung des formellen „Antrags des Investors“ („Zgloszenie Inwestora“) – in polnischer Sprache und des Businessplans für das ausgewählte Gebiet der Zone.
    • Einreichung der erforderlichen Rechts- und Finanzunterlagen, zusammen mit dem Businessplan.
    • Analyse der eingereichten Unterlagen und die Entscheidung über die Weiterführung von Verhandlungen. Bekanntmachung in der landesweiten Presse und auf der Internetseite der Gesellschaft der Einladung zur Ausschreibung um einen Investor zu finden, der die Genehmigung für die Führung des Gewerbes in der Zone erlangen wird.
    • Kauf der “Aufstellung der Wichtigen Bedingungen des Ausschreibung“ („Specyfikacja Istotnych Warunkow Przetargu/Rokowan“) durch den Investor.
    • Einreichung der vollständigen Dokumentation des Angebots nach der “Aufstellung ...“ innerhalb der in der Einladung zum Ausschreibung gestellten Frist.
    • Durchführung von Verhandlungen durch den Ausschreibungsausschuss am Sitz der Gesellschaft. Vorläufige Auswahl des Investors, oder die Feststellung, dass der Investor die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt.
    • a) Endentscheidung des Vorstands über die Wahl des Investors oder

b) Nichtigkeiterklärung der Ausschreibung durch den Vorstand nach der Zustimmung des zuständigen Wirtschaftsministers.

    • Bekanntmachung der Angebotsauswahl auf der Internetseite der Pommerschen Sonderwirtschaftszone
    • Durchführung der Prozedur der Erteilung der Genehmigung für ein Gewerbe in der Zone.
    • Durchführung von Rechtsgeschäften, die mit dem Kauf einer Immobilie durch den Investor zusammenhängen.
    • Beginn der Tätigkeit des Investors auf dem Gebiet der Zone.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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