Polnisches Steuerrecht - Überblick für einen Unternehmer

bei uns veröffentlicht am30.03.2010

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Das polnische Steuerrecht überlässt in einigen Bereichen der Auslegung Freiräume für Interpretationsvarianten. Infolgedessen kann es vorkommen, dass Beamte in einem Steuerbezirk beim Zusammentreffen gleicher Angelegenheiten zu unterschiedlichen Auslegungen der steuerlichen Vorschriften im Rahmen der steuerlichen Behandlung gelangen. Diese Praxis wurde durch eine Verordnung des Finanzministers vom Jahre 2007 unterbunden, in der eine Zuständigkeit von 4 Zentralfinanzämtern für individuelle „Interpretationen des Steuerrechts“ geschaffen wurde.

Für eine Handelsgesellschaft sind die wichtigsten Steuer die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Im Gegensatz zu Deutschland wird keine Gewerbesteuer erhoben. Es entfallen auch solche Belastungen wie Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer.

Die wichtigsten Steuern in Polen im Überblick:
  • 19 %, Verlustvortrag bis zu fünf Jahren
  • 22% MwSt., mit verminderten Steuersätzen von 7 %, 3 %, und 0 %
  • Verbrauchssteuer: Angleichung von Produktgruppen entsprechend EU-Richtlinien, 65 % auf noch nicht EU-konforme Ware, die der Verbrauchssteuer unterliegen
  • Progressive Einkommenssteuer (18 % bzw. 32 %)
  • 19-prozentige „Flatrate“ für Gewerbetreibende
  • 19 % Dividendensteuer
  • 1% -2 % Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte.  
Die Einkommensteuer besitzt progressiven Charakter, für das Jahr 2010 gelten folgende Steuersätze:

Bemessungsgrundlage

Einkommenssteuer

Bis 85.528 PLN 

18% minus 556,02 PLN

Ab 85.528 PLN

14.839,02 PLN + 32 % des Einkommens, das 85.528 PLN überschreitet

In Polen sind Sonderwirtschaftszonen durch das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom 20. Oktober 1994 gebildet worden. Sie bieten Investoren, die in diesen Zonen tätig werden, verschiedene Anreize und Steuerermäßigungen. Zu den wichtigsten gehören die teilweise bzw. völlige Befreiung von der Körperschaftssteuer, sowie die Anrechnung eines Teils der Investitionsaufwendungen als abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn ein Investor regionale Förderung in Anspruch nehmen will, muss er eine Genehmigung für die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone einholen und deren Bedingungen und Vorschriften einhalten. Die Genehmigung wird von der Verwaltung der jeweiligen Sonderwirtschaftszone über Ausschreibungen bzw. auf der Grundlage öffentlicher Einladungen vergeben. Eine derartige Genehmigung spezifiziert das Tätigkeitsgebiet, die Größe der Investitionen und die künftige Beschäftigungshöhe.

Gegenwärtig sind 14 Sonderwirtschaftszonen auf insgesamt 11.000 ha Gewerbefläche für Großinvestitionen eingerichtet. Zu der größten Zone gehört SSE Euro Park Mielec, dazu kommen noch weitere in: Kamienna Gora, Katowice, Kostrzyn-Slubice, Krakow, Legnica, Lodz, Pommern, Slupsk, Starachowice, Suwalki, Tarnobrzeg, Walbrzych, Ermland und Masuren. Sie bleiben bis 2015-2017 bestehen.

Bis zum Ende 2007 hatte Polen mit ca. 85 Ländern (darunter auch Deutschland) Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Diese Abkommen stützen sich auf das Prinzip der Gegenseitigkeit und tragen in der Praxis zur Reduzierung bzw. Eliminierung von Steuern bei.

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