Kosten
Wer Rechtsbeistand sucht, soll nicht durch übermäßige Kosten bestraft werden. So denken wir. Und weil wir so denken, handeln wir auch nach der Maxime: Leistung hat einen Preis, aber einen, mit dem Sie und wir leben können. Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrages.
Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung - sei es am Telefon oder persönlich - kostet für Verbraucher niemals mehr als EUR 243,60 einschließlich Umsatzsteuer, bei einem geringen Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.
Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt unter brak.de.
RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen und im Arbeitsrecht in der Regel angemessen. Wenn Ihr Mandat eine andere Tätigkeit verlangt, schlagen wir Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.
Die Kosten eines Zivilprozesses im gerichtlichen Verfahren nach RVG können Sie überschlägig auf unserem Kostenrechner berechnen. Eine ausführliche Gebührentabelle finden Sie hier.
Anfragen zu Kosten sind selbstverständlich kostenfrei.
Streifler & Kollegen
Rechtsanwälte
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin
Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail [email protected]
Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung - sei es am Telefon oder persönlich - kostet für Verbraucher niemals mehr als EUR 243,60 einschließlich Umsatzsteuer, bei einem geringen Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.
Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt unter brak.de.
RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen und im Arbeitsrecht in der Regel angemessen. Wenn Ihr Mandat eine andere Tätigkeit verlangt, schlagen wir Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.
Die Kosten eines Zivilprozesses im gerichtlichen Verfahren nach RVG können Sie überschlägig auf unserem Kostenrechner berechnen. Eine ausführliche Gebührentabelle finden Sie hier.
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