Metaverse – rechtlich unbedingt zu beachten!

erstmalig veröffentlicht: 25.08.2022, letzte Fassung: 19.10.2022

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Metaverse – rechtlich unbedingt zu beachten!


Was erwartet uns? Ein rechtsfreier Raum, wie es das Internet einst war? Wohl kaum. Denn das Metaverse setzt voraus, dass es einen Giganten gibt, der den Raum baut (programmiert) und zur Verfügung stellt. Und somit wird es immer einen Verantwortlichen geben, z. B. das Ex-Facebook – jetzt: Meta, die tunlichst vermeiden werden, dass irgendeine Haftung bei ihnen hängen bleibt.

Patrick Jacobshagen - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin


 
Zwar sind alternative Metaversen denkbar, deren Ersteller unerkannt bleiben und diese „Anarcho-versen“ sind dann wohl kaum reguliert, doch wird das erst weit später und von weit weniger Benutzern frequentiert, als die Großen, die jetzt die Spielfläche betreten.
 
Es wird also Regeln geben und Spielgrenzen, die die Nutzer beachten sollen, müssen, können – und genug Ärger zwischen den Nutzern, wie im wahren Leben oder heute auf facebook auch.
 
Was erwartet uns neben den Games, die schon lange online und zu mehreren in virtuellen Welten gespielt werden? Wird es aus Corona erprobte Besprechungen und Konferenzen geben, manche denken an Konzerte, -bibliotheken und Messen (t3n vom 30.12.21 Alexander Schmid).
 
Also habe wir die Klassiker, die wir aus unseren jetzigen virtuellen Spielwelten kennen, ergänzt um jene aus der Realität.

 

Persönlichkeitsrecht, AGB- Recht, Datenschutz, Urheberrecht


 Also allen voran, wird das Persönlichkeitsrecht – und die unterschiedliche Handhabung in unterschiedlichen Ländern, bestimmend sein. Rufmord, unerlaubtes Veröffentlichen („Zerren in die Öffentlichkeit“) und jede Menge Beleidigungen, angebliche Verletzungen und besonders Schutzberechtigte, wie Kinder, werden uns beschäftigen.
 
Der Datenschutz natürlich und sodann die Rechte um einen Kauf, für alles, was erwerblich ist, werden nachhaltige Auswirkungen haben, wir sind nicht an die gelernten Modelle der realen Welt gebunden.
 
Natürlich wird AGB-Recht eine Rolle spielen, den mit dem Beitritt zum Megaverse wird die Benutzungsordnung (AGB) akzeptiert werden müssen und auch ganz klassische Fragen, wie wenn ich etwas erwerbe, dass im Wert steigt, muss ich das dann beim Verkauf versteuern? Kann ich es vererben? Und wie kann ich es wieder los werden, wenn es mich nur belastet?
 
Da je nach Prophet das Metaverse ein Geschäftsvolumen von 1-8 Billionen Euro (!) eröffnet – sehr relevante Fragen.
 
Kann man sagen, da mache ich nicht mit? Dann steht Mensch da, wo die Personengruppe stand, die in den ersten Jahren sagte, ich mache bei diesem Internet nicht mit! Chancenlos.
 
Die wichtigste Rolle wird aber dem Urheberrecht zukommen, denn alles was wir im Metaverse sehen, steht unter dem Schutz des Urheberrechts – sowohl in Deutschland als auch in den USA und anderen, für das Metaverse wichtigen Ländern (mit Abstrichen, aber nicht völlig schutzlos: China).
  Also wird Verträgen eine Bedeutung zukommen, die um das Urheberecht ergänzt sind, denn nur damit kann festgelegt werden, wie weit der Nutzer tatsächlich seine Metavers-Erwerbung nutzen kann. Ist er zur Vervielfältigung berechtigt? Darf er Abbilder verkaufen, verschenken oder versenden? Was ist sein wesentlicher Zweck mit dem Erworbenen? Spannende Zeiten.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Metaverse? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

 

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Datenschutzrecht

Facebook-Datenleck: Schadensersatz iHv. 1000 Euro für Facebook-Nutzer

01.12.2022

"Facebook-Konten im Hackerforum für jeden öffentlich zugänglich!" Diese Nachricht schockierte im letzten Jahr Millionen Facebook-Nutzer. Nun hat ein deutsches Gericht zu Gunsten eines Betroffenen geurteilt und sprach diesen 1000 Euro immateriellen Schadensersatz zu. Möglich ist das auf Grundlage von Art. 82 DGSVO, der einen Schadensersatzanspruch im Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten normiert.  Neues Urteil: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 13.12.2022 entschieden, dass Facebook 500 Euro an einem, vom Datenleck betroffenen Facebook-Nutzer zahlen muss. Es ist bereits das zweite deutsche Gericht, dass Facebook zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes wegen Verstoßes gegen die DSGVO verurteilt hat.   Weitere Urteile werden erwartet!   Sollten Sie ein Facebook-Konto seit 2021 oder länger besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie Opfer des Datenlecks geworden sind. In diesem Fall steht Ihnen ein Schadensersatz zu. Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
Datenschutzrecht

Internetrecht: Datenschutzrechtliche Verantwortung für Facebook-Fanpage

13.06.2018

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich – BSP Rechtsnanwälte – Anwalt für Internetrecht Berlin
Datenschutzrecht

Internetrecht: Fehlende Belehrung auf Website über die Datenntuzung durch soziales Netzwerk

23.12.2011

§ 13 I TMG schützt allein überindividuelle Belange, nicht aber Interessen einzelner Wettbewerber - KG vom 29.04.11 - Az: 5 W 88/11
Datenschutzrecht

Datenschutzrecht: Datenschutzrecht und Verbraucherschutzrecht

09.07.2015

Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich zur unzulässigen Datenerhebung bei Minderjährigen.
Datenschutzrecht

Datenschutzrecht: Zur Einwilligungserklärungen in zukünftige Werbemaßnahmen

02.07.2015

Die telefonische Einholung einer Einwilligungserklärung für Werbeanrufe im Rahmen von Service-Calls ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Datenschutzrecht