Metaverse – rechtlich unbedingt zu beachten!


Metaverse – rechtlich unbedingt zu beachten!
Was erwartet uns? Ein rechtsfreier Raum, wie es das Internet einst war? Wohl kaum. Denn das Metaverse setzt voraus, dass es einen Giganten gibt, der den Raum baut (programmiert) und zur Verfügung stellt. Und somit wird es immer einen Verantwortlichen geben, z. B. das Ex-Facebook – jetzt: Meta, die tunlichst vermeiden werden, dass irgendeine Haftung bei ihnen hängen bleibt.
Patrick Jacobshagen - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
Zwar sind alternative Metaversen denkbar, deren Ersteller unerkannt bleiben und diese „Anarcho-versen“ sind dann wohl kaum reguliert, doch wird das erst weit später und von weit weniger Benutzern frequentiert, als die Großen, die jetzt die Spielfläche betreten.
Es wird also Regeln geben und Spielgrenzen, die die Nutzer beachten sollen, müssen, können – und genug Ärger zwischen den Nutzern, wie im wahren Leben oder heute auf facebook auch.
Was erwartet uns neben den Games, die schon lange online und zu mehreren in virtuellen Welten gespielt werden? Wird es aus Corona erprobte Besprechungen und Konferenzen geben, manche denken an Konzerte, -bibliotheken und Messen (t3n vom 30.12.21 Alexander Schmid).
Also habe wir die Klassiker, die wir aus unseren jetzigen virtuellen Spielwelten kennen, ergänzt um jene aus der Realität.
Persönlichkeitsrecht, AGB- Recht, Datenschutz, Urheberrecht
Also allen voran, wird das Persönlichkeitsrecht – und die unterschiedliche Handhabung in unterschiedlichen Ländern, bestimmend sein. Rufmord, unerlaubtes Veröffentlichen („Zerren in die Öffentlichkeit“) und jede Menge Beleidigungen, angebliche Verletzungen und besonders Schutzberechtigte, wie Kinder, werden uns beschäftigen.
Der Datenschutz natürlich und sodann die Rechte um einen Kauf, für alles, was erwerblich ist, werden nachhaltige Auswirkungen haben, wir sind nicht an die gelernten Modelle der realen Welt gebunden.
Natürlich wird AGB-Recht eine Rolle spielen, den mit dem Beitritt zum Megaverse wird die Benutzungsordnung (AGB) akzeptiert werden müssen und auch ganz klassische Fragen, wie wenn ich etwas erwerbe, dass im Wert steigt, muss ich das dann beim Verkauf versteuern? Kann ich es vererben? Und wie kann ich es wieder los werden, wenn es mich nur belastet?
Da je nach Prophet das Metaverse ein Geschäftsvolumen von 1-8 Billionen Euro (!) eröffnet – sehr relevante Fragen.
Kann man sagen, da mache ich nicht mit? Dann steht Mensch da, wo die Personengruppe stand, die in den ersten Jahren sagte, ich mache bei diesem Internet nicht mit! Chancenlos.
Die wichtigste Rolle wird aber dem Urheberrecht zukommen, denn alles was wir im Metaverse sehen, steht unter dem Schutz des Urheberrechts – sowohl in Deutschland als auch in den USA und anderen, für das Metaverse wichtigen Ländern (mit Abstrichen, aber nicht völlig schutzlos: China).
Also wird Verträgen eine Bedeutung zukommen, die um das Urheberecht ergänzt sind, denn nur damit kann festgelegt werden, wie weit der Nutzer tatsächlich seine Metavers-Erwerbung nutzen kann. Ist er zur Vervielfältigung berechtigt? Darf er Abbilder verkaufen, verschenken oder versenden? Was ist sein wesentlicher Zweck mit dem Erworbenen? Spannende Zeiten.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Metaverse? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.


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