Mietwagen: Mieter haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden

bei uns veröffentlicht am03.03.2016

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Verursacht der Mieter eines Mietwagens einen Unfall, indem er an einer ausgeschalteten Ampelanlage das Stoppschild nicht, handelt er grob fahrlässig.
Die Folge ist nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochum: Eine im Mietvertrag vereinbarte Haftungsbefreiung, die analog einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, greift nicht. Der Mieter muss den Schaden am Mietfahrzeug ersetzen.

Quelle: LG Bochum, Urteil vom 25.6.2015, (Az.: I-3 O 60/15).
 

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