Mietwagen: Telefonische Mietpreisvorgabe des Versicherers ist meist unwirksam
Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Altenkirchen. Das ergebe sich aus der fehlenden Mitteilung, wo genau und zu welchen Konditionen ein Fahrzeug zu diesem Preis angemietet werden könne. Die Informationen müssten so präzise sein, dass der Geschädigte letztlich wie bei einem Angebot nur noch „ja“ zu sagen braucht (Amtsgericht Altenkirchen, 71 C 242/13).
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