Nachbarrecht: Baustelle: Nachbar muss Überschwenkung mit Kranauslegern hinnehmen
Das Eindringen von Kranauslegern von einem großstädtischen Bauvorhaben in den Luftraum eines Nachbargrundstücks stellt keine verbotene Eigenmacht dar.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hin. Der Nachbar müsse dies daher entschädigungslos hinnehmen. Eine Ausnahme gelte allerdings, wenn
- Lasten über das Nachbargrundstück geschwenkt werden sollen oder
- ersichtlich ist, dass der Nachbar den Luftraum über seinem Grundstück während der Inanspruchnahme für eigene Zwecke nutzen will.
(OLG Düsseldorf, 9 W 105/06)
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