Ordnungswidrigkeit: Ersparen Sie sich Ärger wegen einer ungültigen Feinstaubplakette

bei uns veröffentlicht am16.12.2013

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Zu den Voraussetzungen einer gültigen Feinstaubplakette.
Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Feinstaubplakette, wenn die Plakette die falsche Farbe hat oder wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug übereinstimmt oder unleserlich ist. Das kann Ihnen in zweierlei Hinsicht Ärger bereiten: Beim Parken in/Befahren der Umweltzone und bei der Hauptuntersuchung.
  • Stimmt das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug überein, stellt bereits das Parken eines solchen Fahrzeugs in einer Umweltzone eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (OLG Hamm, 1 RBs 135/13).
  • Stimmt das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug überein oder ist es unleserlich, ist dies bei der Hauptuntersuchung ein geringer Mangel. Hat die Plakette die falsche Farbe, ist dies ein erheblicher Mangel. Das führt zur Verweigerung der neuen HU-Plakette.

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