Reiserecht: Hinweis auf Baulärm im Prospekt

published on 15/06/2007 11:22
Reiserecht: Hinweis auf Baulärm im Prospekt
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Reiserecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Betreffen Bauarbeiten am Urlaubsort nicht nur ein Hotel, kann es ausreichend sein, wenn der Reiseveranstalter in seinem Prospekt bei der Ortsbeschreibung auf Bauarbeiten hinweist und nicht bei jeder "Hotelbeschreibung" für im betreffenden Ort liegende Hotels wiederholt.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Im Urteilsfall betrafen die Beeinträchtigungen eine ganze Reihe von Hotels, die sich am gleichen Strandabschnitt befanden, an dem die Bauarbeiten ausgeführt wurden.

Beachten Sie: Das Urteil ermächtigt die Reiseveranstalter nicht dazu, auf Informationsseiten eines Prospekts lediglich allgemein auf Bauarbeiten hinzuweisen, um sich damit gegen Reklamationen verteidigen zu können. Auch der allgemeine Hinweis, dass "mit Bauarbeiten zu rechnen ist", enthebt den Veranstalter nicht von seiner Verpflichtung, auf konkrete Beeinträchtigungen am Urlaubsort hinzuweisen. Das OLG gestand im Urteilsfall lediglich zu, dass der Hinweis, der für den konkreten Urlaubsort einmal gegeben wurde, dann auch für alle Hotels ausreichend ist, die vom Baustellenlärm betroffen sind (OLG Celle, 11 U 268/04).

 

 

Show what you know!
68 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

25/08/2016 08:55

Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort.
SubjectsReiserecht
02/06/2016 09:57

Ob ein Reiseveranstalter, der dem Reisenden Zusatzleistungen am Urlaubsort anbietet, insoweit lediglich als Vermittler oder als Veranstalter auch dieser Leistungen tätig wird, hängt von dem Gesamteindruck ab.
SubjectsReiserecht
03/12/2010 09:23

Anwalt für Reiserecht - Zivilrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsReiserecht
07/09/2019 06:24

Die vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte „Trinkgeldempfehlung“, nach der ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, benachteiligt den Reisenden unangemessen. Sie ist daher unwirksam – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Reiserecht Berlin
Artikel zu Reiserecht