Reiserecht
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Kaum einer kennt es nicht, man begibt sich auf Reisen und plötzlich läuft nicht alles so wie geplant: das Flugzeug hat Verspätung, das Gepäck ist verschwunden oder die Hotel-Anlage entspricht nicht dem was man sich unter Entspannung vorgestellt hat, sondern ist von Baulärm umgeben.
Wann bekomme ich mein Geld zurück? Und bekommt man sein Geld überhaupt zurück? Wann schließt man am besten eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall der Fälle ab? Und wer haftet überhaupt für einen Reisemangel?
Das Reiserecht umfasst genau diese Fragen und beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Hotels, Reiseveranstaltern und Personenbeförderungsunternehmen.

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Reiserecht: Geltendmachung von Entschädigungszahlungen wegen mangelhafter Kreuzfahrt
10.09.2013
Inwieweit eine Reise mangelhaft war und sich der Reisepreis somit mindert, kann bei einer Kreuzfahrt nur durch eine Gesamtbetrachtung beurteilt werden.
Reiserecht: Unwirksame Bestimmung des Abreisezeitpunkts durch den Veranstalter
30.10.2014
Die Luftbeförderung gehört bei einer Flugreise zu der vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistung. Der Reisevertrag muss die Frage regeln, wann sie erbracht werden soll.
Reiserecht: Fluglinie muss rechtzeitig über geänderte Flugzeiten informieren

27.10.2019
Nach der Fluggastrechteverordnung muss der Reisende mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, wenn der Flug verlegt wird. Informiert die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig, muss sie Ausgleichszahlungen leisten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Reiserecht Berlin
Reiserecht: Zur Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung
21.05.2015
Ein Luftverkehrsunternehmen ist auch dann zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn es dem Fluggast die Beförderung verweigert, bevor sich dieser zur Abfertigung für den gebuchten Flug einfinden kann.
Reiserecht: Zur Auslegungsfrage von Vorschriften über Luftverkehrsdienste
10.03.2016
Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei der erstmaligen Angabe von Preisen für Flugdienste auszuweisen ist.