Reiserecht: Mitversicherte Personen in der Reiserücktrittsversicherung

published on 27/09/2008 18:28
Reiserecht: Mitversicherte Personen in der Reiserücktrittsversicherung
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary

Rechtsanwalt für Reiserecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Die Aufzählung der in einer Reiserücktrittskostenversicherung angeführten mitversicherten Personen ist abschließend. Ein Verlobter, der nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, gehört nicht dazu.

Das musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht (AG) München sagen lassen, die für sich und ihren Verlobten eine vierzehntägige Reise nach Korfu gebucht hatte. Die Reisekosten betrugen 1088 Euro. Gleichzeitig schloss sie auch eine Reiserücktrittsversicherung ab. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren als versicherte Personen aufgeführt der Vertragspartner, der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner und der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren Kinder. In der Nacht vor dem Reiseantritt verstarb der Bruder des Verlobten der Antragstellerin, die daraufhin die Reise stornierte. Den Reisepreis verlangte sie von der Versicherung ersetzt. Diese weigerte sich aber zu zahlen, da der Verlobte aufgrund seines Arbeitsplatzes noch in einer anderen Stadt, somit nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Antragstellerin lebte.

Daraufhin erhob die Antragstellerin Klage vor dem AG und begehrte darüber hinaus Prozesskostenhilfe, da sie nicht in der Lage sei, den Rechtsstreit selbst zu finanzieren. Die zuständige Richterin lehnte die beantragte Prozesskostenhilfe jedoch ab, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. In den Versicherungsbedingungen seien die mitversicherten Personen abschließend aufgezählt. Der Verlobte als solcher gehöre nicht dazu, sondern nur, wenn er in häuslicher Gemeinschaft mit dem Vertragspartner lebe. Diese Aufzählung diene dazu, eindeutig vertraglich festzulegen, wer zu den mitversicherten Personen gehöre, um die vertragliche Verpflichtung der Versicherung klar zu definieren. Sie könne deshalb nicht durch Analogie erweitert werden. Der Stornierungsgrund, der in der Sphäre des nicht mitversicherten Verlobten liege, verpflichte die Versicherung nicht zur Zahlung (AG München, 274 C 35174/07).

Show what you know!
68 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

25/08/2016 08:55

Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort.
SubjectsReiserecht
02/06/2016 09:57

Ob ein Reiseveranstalter, der dem Reisenden Zusatzleistungen am Urlaubsort anbietet, insoweit lediglich als Vermittler oder als Veranstalter auch dieser Leistungen tätig wird, hängt von dem Gesamteindruck ab.
SubjectsReiserecht
03/12/2010 09:23

Anwalt für Reiserecht - Zivilrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsReiserecht
07/09/2019 06:24

Die vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte „Trinkgeldempfehlung“, nach der ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, benachteiligt den Reisenden unangemessen. Sie ist daher unwirksam – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Reiserecht Berlin
Artikel zu Reiserecht