Reparaturkosten: Kosten für das „Beipolieren“ sind erstattungspflichtig

bei uns veröffentlicht am13.10.2015

Rechtsgebiete

Zusammenfassung des Autors
Ist der Originallack des Fahrzeugs durch Alterungseinflüsse bereits etwas matter, sind die Kosten für das Beipolieren erstattungspflichtig.
Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Tübingen. Es machte deutlich, dass der Geschädigte Anspruch darauf habe, dass die Reparaturstelle nach der Reparatur nicht auffällt. Wenn Glanzunterschiede deutlich sichtbar seien, dann müssten sie zur Täuschung des Auges beseitigt werden. Geschehe diese durch Polierarbeiten, seien die Kosten dafür ein Teil des Schadens.

Quelle: AG Tübingen, Urteil vom 28.11.2014, (Az.: 3 C 911/13).
 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu andere

Rechsprechung zum Kindergeld

21.06.2012

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
andere

§ 12 UStG Steuersätze

21.01.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
andere

Diritto Societario

19.02.2008

societa` a responsabilita` limitata di Valerio Sangiovanni
andere