Sachverständigengutachten: Der Geschädigte muss nicht zum Gutachter fahren
published on 29.10.2015 12:32
Sachverständigengutachten: Der Geschädigte muss nicht zum Gutachter fahren


AoLs
Authors
Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Günzburg. Der Versicherer hatte argumentiert, dass die Geschädigte ohne Mühe ihr Fahrzeug beim Gutachter hätte vorfahren können, sodass Fahrtkosten des Gutachters nicht angefallen wären. Dem wollte sich das Gericht nicht anschließen. Es entschied vielmehr, dass sich die Geschädigte nicht darauf verweisen lassen müsse, selbst beim Gutachter vorzufahren. Zum einen seien vom Gutachter lediglich Kosten in Höhe von 26,12 EUR (1,00 EUR pro Kilometer) in Rechnung gestellt worden. Zum anderen würden der Geschädigten ja auch Fahrtkosten entstehen, wenn sie sich auf den Weg zum Gutachter machen würde.
Quelle: AG Günzburg, Urteil vom 13.8.2015, (Az.: 2 C 496/15).
Quelle: AG Günzburg, Urteil vom 13.8.2015, (Az.: 2 C 496/15).
Show what you know!

1 Gesetze
{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
Wohnungseigentumsgesetz - WEG

539 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
21.06.2012 11:17
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Subjectsandere
25.02.2010 20:08
Anwalt für Fahrerlaubnisrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Subjectsandere
16.11.2012 15:11
Rechtsanwalt für Krankenhausfinanzierung - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Subjectsandere
21.01.2009 14:09
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Subjectsandere
Artikel zu andere