Sachverständigenhonorar: Schadengutachten plus zwei Kopien sind zu erstatten

bei uns veröffentlicht am01.10.2014

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Schadengutachten zuzüglich zweier Kopien.
So entschied es das Amtsgericht München. Es machte deutlich, dass der Geschädigte alle drei Exemplare benötigt. Eins für sich, ein Exemplar für seinen Rechtsanwalt und ein Exemplar, dass er an den Versicherer sendet. Der Versuch der Versicherung, die Kosten für die vom Schadengutachter mitgelieferten Zweitfertigungen nicht zu erstatten, hat damit nicht gefruchtet (AG München, 335 C 2231/14).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu andere

Rechsprechung zum Kindergeld

21.06.2012

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
andere

§ 12 UStG Steuersätze

21.01.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
andere

Diritto Societario

19.02.2008

societa` a responsabilita` limitata di Valerio Sangiovanni
andere