Schadenabwicklung: Kosten für Probefahrt sind erstattungspflichtig

bei uns veröffentlicht am31.07.2013

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
es ist Sache der Werkstatt, ob sie diese Kosten in die Basiskalkulation nimmt oder dort berechnet, wo sie anfallen.
Ist am Ende einer Unfallschadenreparatur eine Probefahrt erforderlich und stellt die Werkstatt dafür einen Betrag in Rechnung, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer diese Kosten erstatten.

Diese Entscheidung traf das Amtsgericht (AG) Heinsberg. Nach Ansicht des Richters sei es Sache der Werkstatt, ob sie diese Kosten in die Basiskalkulation nehme oder dort berechne, wo sie anfallen (AG Heinsberg, 36 C 81/12).

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