Schimmelpilzbefall: Wer muss was nachweisen?
Kommt es zwischen Mieter und Vermieter wegen eines Schimmelpilzbefalls in der Wohnung zu Unstimmigkeiten, obliegt zunächst dem Mieter der Nachweis, dass er alles unternommen hat, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen.
Diese Darlegungs- und Beweislastregelung bekräftigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung. Habe der Mieter entsprechend vorgetragen, müsse anschließend der Vermieter hierauf reagieren. Bestreite er die Darstellung des Mieters, müsse er darlegen, dass und wie der Mieter entgegen dessen Darstellung seine Schadensminderungspflicht hätte erfüllen können (BGH, VI ZR 330/04).

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2005 - VI ZR 330/04
bei uns veröffentlicht am 22.11.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 330/04 vom 22. November 2005 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2005 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen sowie die Ric
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