Unfallschadensregulierung: Erstattung der Sachverständigenkosten für Kostenkalkulation

published on 05/03/2014 12:42
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Kann der Geschädigte selbst den weiteren Schaden nicht beurteilen, so darf er einen Kfz-Gutachter mit der kostenpflichtigen Erstellung einer Kostenkalkulation beauftragen.
Das bekräftigte noch einmal das Amtsgericht Heidenheim. Nach Ansicht des Gerichts spreche auch nicht gegen diese Entscheidung, dass Werkstätten einen solchen Kostenvoranschlag auch kostenlos oder mit Kostenverrechnung bei Auftragserteilung erstellen. In dem betreffenden Fall ging es um Kosten von knapp 100 EUR für die Kostenschätzung, die der Versicherer nicht erstatten wollte. Zu deren Zahlung wurde er aber jetzt verurteilt (Amtsgericht Heidenheim, 5 C 699/13).


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