Unfallschadensregulierung: Erstattung der Sachverständigenkosten für Kostenkalkulation

bei uns veröffentlicht am05.03.2014

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Kann der Geschädigte selbst den weiteren Schaden nicht beurteilen, so darf er einen Kfz-Gutachter mit der kostenpflichtigen Erstellung einer Kostenkalkulation beauftragen.
Das bekräftigte noch einmal das Amtsgericht Heidenheim. Nach Ansicht des Gerichts spreche auch nicht gegen diese Entscheidung, dass Werkstätten einen solchen Kostenvoranschlag auch kostenlos oder mit Kostenverrechnung bei Auftragserteilung erstellen. In dem betreffenden Fall ging es um Kosten von knapp 100 EUR für die Kostenschätzung, die der Versicherer nicht erstatten wollte. Zu deren Zahlung wurde er aber jetzt verurteilt (Amtsgericht Heidenheim, 5 C 699/13).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu andere

Rechsprechung zum Kindergeld

21.06.2012

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
andere

§ 12 UStG Steuersätze

21.01.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
andere

Diritto Societario

19.02.2008

societa` a responsabilita` limitata di Valerio Sangiovanni
andere