Zulassungskosten: Kosten für Zulassungsdienst sind erstattungsfähig
published on 10/12/2016 16:24
Zulassungskosten: Kosten für Zulassungsdienst sind erstattungsfähig

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Angemessene Kosten dafür sind erstattungsfähig.
So sahen es sowohl das Amtsgericht Erfurt als auch das Amtsgericht Berlin-Mitte. Das AG Berlin-Mitte betont, dass der Geschädigte dafür nicht nachweisen müsse, dass das beschädigte Fahrzeug auch schon mit Hilfe eines Zulassungsdienstes zugelassen wurde.
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 22.9.2016, (Az.: 102 C 3073/16); Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 24.8.2016, (Az.: 5 C 870/15).
So sahen es sowohl das Amtsgericht Erfurt als auch das Amtsgericht Berlin-Mitte. Das AG Berlin-Mitte betont, dass der Geschädigte dafür nicht nachweisen müsse, dass das beschädigte Fahrzeug auch schon mit Hilfe eines Zulassungsdienstes zugelassen wurde.
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 22.9.2016, (Az.: 102 C 3073/16); Amtsgericht Erfurt, Urteil vom 24.8.2016, (Az.: 5 C 870/15).
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