Steuerrechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit

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4 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Freiberufler und Gewerbetreibende: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

12.05.2020

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und – bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen – auch buchführungspflichtig – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Steuerrecht: Zur Selbständigkeit des Bezirksdirektors einer Bausparkasse

25.02.2012

maßgeblich sind die im HGB geregelten Unterscheidungsmerkmale der freien Gestaltung der Tätigkeit und der freien Bestimmung der Arbeitszeit - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Steuerrecht Berlin

Arbeitsrecht: Steuerrechtliche Einordnung kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigter Personen

25.02.2012

Maßgeblich ist ein Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Reise und ein gewisses Vergütungsrisiko - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt

28.10.2009

Unternehmer sind nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG selbständig tätig und daher im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin