Steuerrechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit
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4 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Freiberufler und Gewerbetreibende: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer
12.05.2020
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und – bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen – auch buchführungspflichtig – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Steuerrecht: Zur Selbständigkeit des Bezirksdirektors einer Bausparkasse
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25.02.2012
maßgeblich sind die im HGB geregelten Unterscheidungsmerkmale der freien Gestaltung der Tätigkeit und der freien Bestimmung der Arbeitszeit - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Steuerrecht Berlin
Arbeitsrecht: Steuerrechtliche Einordnung kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigter Personen
25.02.2012
Maßgeblich ist ein Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Reise und ein gewisses Vergütungsrisiko - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28.10.2009
Unternehmer sind nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG selbständig tätig und daher im Regelfall nicht sozialversicherungspflichtig - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin