Europäisches Steuer- und Insolvenzrecht
Europäisches Steuer- und Insolvenzrecht
Im Bereich des Steuerrechts besitzt die Europäische Union nur begrenzte Kompetenzen. Allerdings soll die Union dort steuerrechtliche Handlungsbefugnis erhalten, wo dies der Verwirklichung von EU-Politiken dient. Entscheidend ist wiederum der Erhalt und die vertiefende Integration des Binnenmarktes. Punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen sind etwa im Bereich der Unternehmensfusion oder zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften eines Unternehmens getroffen worden. Auch die Grundfreiheiten verhindern steuerrechtliche Diskriminierungen, etwa im Bereich der Freiheit des Warenverkehrs. Es zeigt sich, dass trotz der noch begrenzten Handlungsmöglichkeiten der EU, schon jetzt eine große Praxisrelevanz des europäischen Steuerrechts besteht.
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