Abgrenzung zur Insolvenzanfechtung

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3.6. Abgrenzung zur Insolvenzanfechtung

erstmalig veröffentlicht: 25.05.2011, letzte Fassung: 25.05.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Insolvenzanfechtung ist von der materiell-rechtlichen Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB und der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz zu unterscheiden.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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