Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern

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Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern

erstmalig veröffentlicht: 22.07.2021, letzte Fassung: 22.07.2021
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Mögliche Sicherungsinstrumente für Gläubiger vor der Insolvenz ihres Schuldners sind zum Beispiel:

  1. Factoring
  2. Bürgschaft
  3. Aussonderungsrechte
  4. Absonderungsrechte

Als Factoring wird der Forderungskauf und Forderungsverkauf bezeichnet. Dabei geht es um den Kauf bzw. eine besondere Form eines Geschäfts über die Abtretung von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften.

Der Factor zahlt regelmäßig sofort an den Factorkunden eine Summe auf die Forderung, so dass sich bei diesem die Liquidität erhöht. Hierfür erhält der Factor ein Entgelt, welches in der Regel zwischen 0,8 und 2,5% des Forderungsbestandes liegt.

Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko des Schuldners (Debitor). Nur dann, wenn er das Ausfallrisiko übernimmt, liegt ein echtes Factoring vor, welches sich nach kaufrechtlichen Bestimmungen vollzieht. Dagegen handelt es sich um ein unechtes Factoring, wenn der Factor bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Debitor) auf den Factorkunden zurückgreifen kann. Hierfür gelten darlehensrechtliche Bestimmungen.

Bezogen auf die Abtretung von Bankforderungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass aus dem bestehenden Bankgeheimnis kein Abtretungsausschluss folgt, so dass somit auch Bankforderungen wirksam abgetreten werden können. Allerdings könnte sich aus dem Verstoß gegen das Bankgeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz ein Schadensersatzanspruch des Kunden ergeben, den dieser allerdings nachzuweisen hat.

Zur Sicherung von Forderungen durch eine Bürgschaft können Sie hier weiter lesen.

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14. Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 22.07.2021
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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14.5. Risiken einer Sanierung

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 08.09.2010
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14.4. Absonderungsrechte

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 08.09.2010
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14.3. Aussonderungsrechte

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 08.09.2010
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