Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern
14. Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern
14.5. Risiken einer Sanierung
14.4. Absonderungsrechte
14.3. Aussonderungsrechte
Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern
Mögliche Sicherungsinstrumente für Gläubiger vor der Insolvenz ihres Schuldners sind zum Beispiel:
- Factoring
- Bürgschaft
- Aussonderungsrechte
- Absonderungsrechte
Als Factoring wird der Forderungskauf und Forderungsverkauf bezeichnet. Dabei geht es um den Kauf bzw. eine besondere Form eines Geschäfts über die Abtretung von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften.
Der Factor zahlt regelmäßig sofort an den Factorkunden eine Summe auf die Forderung, so dass sich bei diesem die Liquidität erhöht. Hierfür erhält der Factor ein Entgelt, welches in der Regel zwischen 0,8 und 2,5% des Forderungsbestandes liegt.
Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko des Schuldners (Debitor). Nur dann, wenn er das Ausfallrisiko übernimmt, liegt ein echtes Factoring vor, welches sich nach kaufrechtlichen Bestimmungen vollzieht. Dagegen handelt es sich um ein unechtes Factoring, wenn der Factor bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Debitor) auf den Factorkunden zurückgreifen kann. Hierfür gelten darlehensrechtliche Bestimmungen.
Bezogen auf die Abtretung von Bankforderungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass aus dem bestehenden Bankgeheimnis kein Abtretungsausschluss folgt, so dass somit auch Bankforderungen wirksam abgetreten werden können. Allerdings könnte sich aus dem Verstoß gegen das Bankgeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz ein Schadensersatzanspruch des Kunden ergeben, den dieser allerdings nachzuweisen hat.
Zur Sicherung von Forderungen durch eine Bürgschaft können Sie hier weiter lesen.
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14. Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern
Wir beraten und vertreten Sie zu den nachfolgend vertieft dargestellten Themen:
14.1. Factoring
14.2. Bürgschaft
14.3. Aussonderungsrechte
14.4. Absonderungsrechte
14.5. Risiken einer Sanierung
14.6. Risiken nachträglicher Besicherung