Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern

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### Aussonderungsrechte im Insolvenzrecht: Ein Leitfaden für Gläubiger

08.09.2010

In der komplexen Welt des Insolvenzrechts gibt es für Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine der wichtigsten, jedoch oft missverstandenen, Möglichkeiten sind die Aussonderungsrechte. Diese Rechte ermöglichen es Gläubigern, die Herausgabe von Gegenständen oder Rechten zu verlangen, die ihnen gehören und die in die Insolvenzmasse eines Schuldners gefallen sind. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Aussonderungsrechte nach dem deutschen Insolvenzrecht und zeigt auf, wie Gläubiger diese effektiv nutzen können.
Aussonderungsrechte

Risiken einer Sanierung

08.09.2010

Die Sanierung eines Unternehmens birgt verschiedene Risiken wie finanzielle Belastungen, Widerstand der Gläubiger und operative Störungen, die den Erfolg gefährden können. Eine sorgfältige Planung, umfassende rechtliche Beratung und rechtliche Absicherung sind entscheidend, um diese Risiken zu minimieren und die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung zu erhöhen.

Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern

22.07.2021

Die Sicherungsinstrumente für Gläubiger vor Insolvenz umfassen Factoring, Bürgschaft, Aussonderungs- und Absonderungsrechte. Factoring beinhaltet den Kauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften, wobei der Factor eine Summe sofort an den Factorkunden zahlt und gegebenenfalls das Ausfallrisiko übernimmt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bankforderungen abgetreten werden können, obwohl ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz Schadensersatzansprüche des Kunden begründen könnte.

### Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren: Ein Leitfaden für Gläubiger

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 21.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

 

#### Was sind Absonderungsrechte?

Absonderungsrechte entstehen, wenn Gläubiger ihre Forderungen durch bestimmte Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Fahrzeuge oder andere Sachwerte) gesichert haben. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners können diese Gläubiger die Verwertung der ihnen als Sicherheit dienenden Gegenstände verlangen, um aus dem Erlös ihre Forderungen bevorzugt zu befriedigen. Diese Rechte sind im Insolvenzrecht unter anderem in den §§ 49 ff. InsO (Insolvenzordnung) geregelt.

#### Arten von Absonderungsrechten

Absonderungsrechte lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen:

1. **Rechte an beweglichen Sachen und Forderungen:** Diese werden häufig durch Sicherungsübereignung oder Pfandrechte begründet.
2. **Rechte an unbeweglichen Sachen:** Hierzu zählen vor allem Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden.

Die Verwertung der Sicherheiten erfolgt in der Regel durch den Insolvenzverwalter, der den Erlös nach Abzug der Verwertungskosten den berechtigten Gläubigern zuführt.

#### Die Bedeutung von Absonderungsrechten für Gläubiger

Absonderungsrechte bieten Gläubigern einen wesentlichen Vorteil: Sie ermöglichen es, sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bevorzugt aus den Erlösen der ihnen zustehenden Sicherheiten zu befriedigen. Dies stellt eine wichtige Möglichkeit dar, das Ausfallrisiko zu minimieren und zumindest einen Teil der Forderungen gesichert zu bekommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Absonderungsrechte nicht die vollständige Befriedigung aller Forderungen garantieren können, insbesondere wenn der Verwertungserlös die Forderungshöhe nicht deckt.

#### Praktische Umsetzung und Herausforderungen

Die Geltendmachung von Absonderungsrechten erfordert eine aktive Rolle der Gläubiger. Sie müssen ihre Sicherungsrechte frühzeitig anmelden und gegebenenfalls nachweisen. Eine Herausforderung besteht darin, dass die Verwertung der Sicherheiten durch den Insolvenzverwalter erfolgt, wobei die Interessen der Gläubiger mit denen der Insolvenzmasse und anderer Beteiligter abgewogen werden müssen.

#### Fazit

Absonderungsrechte spielen eine entscheidende Rolle im Insolvenzverfahren, indem sie Gläubigern die Möglichkeit bieten, ihre Forderungen durch die Verwertung von Sicherheiten vorrangig zu befriedigen. Für Gläubiger ist es daher von großer Bedeutung, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und Grenzen dieser Rechte auseinanderzusetzen und ihre Ansprüche entsprechend anzumelden und zu dokumentieren. Eine professionelle rechtliche Beratung kann dabei unterstützen, die eigenen Interessen effektiv zu vertreten und die bestmögliche Realisierung der Absonderungsrechte zu erreichen.

 

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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### Aussonderungsrechte im Insolvenzrecht: Ein Leitfaden für Gläubiger

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 21.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

 

#### Was sind Aussonderungsrechte?

 

Aussonderungsrechte erlauben es einem Gläubiger, bestimmte Vermögensgegenstände aus der Insolvenzmasse herauszulösen. Im Gegensatz zur absonderungsberechtigten Forderung, bei der es um die bevorrechtigte Befriedigung aus einem bestimmten Vermögenswert geht, basieren Aussonderungsrechte darauf, dass der betreffende Gegenstand rechtlich nicht zum Vermögen des Schuldners gehört. Das Insolvenzrecht sieht vor, dass solche Gegenstände oder Rechte, die im Eigentum des Gläubigers stehen, nicht zur Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger herangezogen werden dürfen.

 

#### Anwendungsgebiete der Aussonderungsrechte

 

Aussonderungsrechte kommen in einer Vielzahl von Situationen zum Tragen. Ein klassisches Beispiel ist das Eigentumsvorbehalt: Wurde eine Ware geliefert, aber noch nicht vollständig bezahlt, bleibt sie bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Im Falle einer Insolvenz des Käufers kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware verlangen. Weitere Beispiele umfassen das Recht auf Herausgabe von Gegenständen, die lediglich zur Verwahrung oder zur Nutzung überlassen wurden, wie Leasinggegenstände oder gemietete Ausrüstungen.

 

#### Durchsetzung der Aussonderungsrechte

 

Zur Durchsetzung der Aussonderungsrechte muss der Gläubiger zunächst nachweisen, dass ihm der betreffende Gegenstand rechtlich gehört. Dazu ist es erforderlich, entsprechende Eigentumsnachweise vorzulegen, wie Kaufverträge, Rechnungen oder Registerauszüge. Nach erfolgreicher Geltendmachung der Aussonderungsrechte ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, den Gegenstand an den Gläubiger herauszugeben, sodass dieser nicht zur Masse gehört und somit auch nicht zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger verwendet wird.

 

#### Herausforderungen und Grenzen

 

Obwohl Aussonderungsrechte ein mächtiges Instrument für Gläubiger darstellen, sind sie nicht ohne Herausforderungen. Die Beweislast liegt beim Gläubiger, was insbesondere in komplexen Sachverhalten oder bei unklarer Dokumentenlage zu Schwierigkeiten führen kann. Zudem kann die praktische Durchsetzung, abhängig von der Art des Gegenstandes und der Insolvenzmasse, kompliziert sein.

 

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#### Fazit

Die strategische Nutzung von Aussonderungsrechten ist für Gläubiger im Falle einer Insolvenz ihres Geschäftspartners oder Kunden von entscheidender Bedeutung. Richtig eingesetzt, bieten diese Rechte ein wirksames Instrument zum Schutz der eigenen Vermögenswerte und können eine wesentliche Rolle bei der Schadensminderung spielen. Durch die Herauslösung bestimmter Gegenstände aus der Insolvenzmasse sichern Gläubiger nicht nur wertvolle Assets, sondern verhindern auch, dass diese zur Befriedigung der Ansprüche anderer Gläubiger herangezogen werden. Um diese Rechte effektiv zu nutzen, ist es essentiell, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und im Bedarfsfall professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Für Gläubiger, die vor der Herausforderung stehen, ihre Aussonderungsrechte geltend zu machen, ist die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Ein Experte für Insolvenzrecht kann nicht nur wertvolle Unterstützung bei der Identifikation aussonderungsfähiger Gegenstände bieten, sondern auch den Prozess ihrer Geltendmachung begleiten und optimieren. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen und individuelle Lösungsansätze zu erarbeiten, die Ihren Interessen dienen und Ihren Schaden im Fall einer Insolvenz minimieren.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Risiken einer Sanierung

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 20.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die Sanierung eines Unternehmens in einer finanziellen Schieflage ist oft mit erheblichen Risiken verbunden, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Dabei können verschiedene Herausforderungen auftreten, die den Erfolg einer Sanierung gefährden oder sogar das Scheitern des Unternehmens begünstigen.

Finanzielle Belastungen: Eine Sanierung erfordert häufig zusätzliche finanzielle Mittel, sei es durch die Aufnahme von Krediten, die Inanspruchnahme von Bürgschaften oder Eigenkapitalmaßnahmen. Diese finanziellen Belastungen können das Unternehmen weiter in die Krise treiben, insbesondere wenn die Sanierung nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Widerstand der Gläubiger: Gläubiger, insbesondere Banken und Lieferanten, können sich gegen Sanierungsmaßnahmen sperren, wenn sie Zweifel an der Erfolgsaussicht haben oder ihre eigenen Forderungen gefährdet sehen. Dies kann den Sanierungsprozess erheblich erschweren oder sogar zum Scheitern bringen.

Operative Risiken: Während einer Sanierung müssen oft tiefgreifende Veränderungen im Unternehmen vorgenommen werden, wie etwa die Umstrukturierung von Abteilungen, die Optimierung von Prozessen oder der Abbau von Arbeitsplätzen. Diese Maßnahmen können zu operativen Störungen führen und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen.

Rechtliche Unsicherheiten: Die Sanierung eines Unternehmens ist oft von rechtlichen Unsicherheiten begleitet, insbesondere im Hinblick auf insolvenzrechtliche Vorschriften und die Rechte der Gläubiger. Fehler bei der rechtlichen Gestaltung der Sanierung können schwerwiegende Konsequenzen haben und den Erfolg des Sanierungsprozesses gefährden.

Verlust von Kunden und Mitarbeitern: Die Unsicherheit während einer Sanierung kann dazu führen, dass Kunden und Mitarbeiter das Vertrauen in das Unternehmen verlieren und sich anderen Anbietern zuwenden. Ein Kundenverlust kann die Umsätze des Unternehmens weiter verringern, während ein Mitarbeiterabbau die Leistungsfähigkeit und das Know-how des Unternehmens beeinträchtigen kann.

Um die Risiken einer Sanierung zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung entscheidend. Dies erfordert nicht nur finanzielle und operative Maßnahmen, sondern auch eine umfassende rechtliche Beratung und Begleitung durch erfahrene Fachleute.

Rechtsquellen können hier unter anderem die Insolvenzordnung (InsO), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG) sein, die relevante Bestimmungen für die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen enthalten. Zudem können Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und anderer Gerichte wichtige Hinweise und Leitlinien für die rechtliche Beurteilung von Sanierungsmaßnahmen liefern.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Sicherungsinstrumente und deren Risiken für Gläubiger bei einer Insolvenz von Vertragspartnern

erstmalig veröffentlicht: 22.07.2021, letzte Fassung: 16.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Mögliche Sicherungsinstrumente für Gläubiger vor der Insolvenz ihres Schuldners sind zum Beispiel:

  1. Factoring
  2. Bürgschaft
  3. Aussonderungsrechte
  4. Absonderungsrechte

Als Factoring wird der Forderungskauf und Forderungsverkauf bezeichnet. Dabei geht es um den Kauf bzw. eine besondere Form eines Geschäfts über die Abtretung von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften.

Der Factor zahlt regelmäßig sofort an den Factorkunden eine Summe auf die Forderung, so dass sich bei diesem die Liquidität erhöht. Hierfür erhält der Factor ein Entgelt, welches in der Regel zwischen 0,8 und 2,5% des Forderungsbestandes liegt.

Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko des Schuldners (Debitor). Nur dann, wenn er das Ausfallrisiko übernimmt, liegt ein echtes Factoring vor, welches sich nach kaufrechtlichen Bestimmungen vollzieht. Dagegen handelt es sich um ein unechtes Factoring, wenn der Factor bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Debitor) auf den Factorkunden zurückgreifen kann. Hierfür gelten darlehensrechtliche Bestimmungen.

Bezogen auf die Abtretung von Bankforderungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass aus dem bestehenden Bankgeheimnis kein Abtretungsausschluss folgt, so dass somit auch Bankforderungen wirksam abgetreten werden können. Allerdings könnte sich aus dem Verstoß gegen das Bankgeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz ein Schadensersatzanspruch des Kunden ergeben, den dieser allerdings nachzuweisen hat.

Zur Sicherung von Forderungen durch eine Bürgschaft können Sie hier weiter lesen.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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