Untersuchungshaft
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6 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Strafrecht: Keine Untersuchungshaft bei wahrscheinlicher Schuldunfähigkeit
03.07.2019
Schon die Wahrscheinlichkeit, dass Rechtfertigungs-, Schuld- oder Strafausschließungsgründe vorliegen, beseitigt den dringenden Tatverdacht als Voraussetzung des Haftbefehls nach § 112 Abs. 1 StPO – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
StPO: Benutzung eines Laptops außerhalb der Aufschlusszeiten
10.12.2015
Über die Zulässigkeit der Benutzung eines Laptops im Haftraum eines Untersuchungsgefangenen zur Vorbereitung der Verteidigung entscheidet im Streitfall der Haftrichter.
Strafrecht: Persönliche Anhörung des Betroffenen und Hinzuziehung des Dolmetschers
21.04.2010
Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, muss sich der Richter vor der A
StPO: Zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft
25.01.2012
Bei der Abwägung, ob weitere Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis steht, ist eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen-OLG Naumburg vom 21.07.10-Az:1 Ws 398/10
Strafrecht: Zur unerlaubten Einreise als Haftgrund
12.02.2015
§ 62 III 1 Nr. 1 AufenthG entspricht nicht den Anforderungen von Art. 2 Buchstabe n Dublin-III-Verordnung, wonach die objektiven Kriterien, die Fluchtgefahr begründen, gesetzlich festgelegt sein müssen.