Zeugnisverweigerungsrecht

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Ordnungswidrigkeiten: Zeugnisverweigerungsrecht wirkt auch „rückwirkend“

19.08.2019

Beruft sich ein Zeuge im Bußgeldverfahren auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, dürfen die vorher von diesem getätigten Aussagen auch weder verlesen noch durch Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin