Ordnungswidrigkeitenrecht

2. Ordnungswidrigkeitenrecht

erstmalig veröffentlicht: 06.04.2007, letzte Fassung: 06.04.2007
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir unsere Mandanten in Fragen des Verkehrszivilrechts sowie des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts.

Bei einem Verkehrsunfall kommt es oft zum Streit über die Unfallverursachung. Auch wenn Sie unschuldig sind, Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.
 
 
Wir helfen Ihnen bei:
 
• der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
• der Sicherung der Beweise
• der Feststellung des Schadensumfangs
• Fragen der Wertminderung
• Fragen der Reparaturkosten
• der Auswahl eines Gutachters
• Kosten für Gutachten.
 
Sie haben das Recht auf:
 
• auf die Wahl der Reparaturwerkstatt
• die Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
• die freie Wahl des Gutachters
• einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
• den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
• Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
 
Wenn Sie verletzt wurden können Ihnen die folgenden Ansprüche gegen den Schädiger zustehen:
 
• Schmerzensgeld
• Ersatz Ihres Verdienstausfalls
• Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
• Kosten der Kurbehandlung
• Umschulungsmaßnahmen
• Orthopädische Hilfsmittel
• Haushaltsführungsschaden
• Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.
 

Im besten Fall haben Sie unseren Fragebogen für Anspruchsteller bei einem Verkehrsunfall im Gepäck und füllen diesen vollständig aus. Das hilft uns Ihre Interessen zu vertreten und gibt Ihnen die Sicherheit, keine wesentlichen Punkte vergessen zu haben.
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen, so daß dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
 

Bitte vermeiden Sie
 
• vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen
• die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen zu lassen sowie
• eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.
 
Wenn ein Bußgeldbescheid droht:

Wir kennen die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Oftmals sind aber auch formale Fehler der Behörden ausreichend, um Sanktionen abzuwenden, mit denen zum Beispiel die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.

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