Handynutzung im Straßenverkehr

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Ordnungswidrigkeit: „Handyverstoß“ nach neuem Recht – In der Hand halten reicht

06.09.2019

Der neue § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es dem Fahrzeugführer, während der Fahrt ein elektronisches Gerät zu nutzen. Nach dem Wortlaut kommt es dabei nicht darauf an, ob das elektronische Gerät für die Benutzung grundsätzlich in der Hand gehalten werden muss. Entscheidend ist, ob es tatsächlich in der Hand gehalten wurde – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin