Kartellstrafrecht

Kartellstrafrecht: Wächter des freien Wettbewerbs

erstmalig veröffentlicht: 07.07.2010, letzte Fassung: 14.03.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

Eine der häufigsten Formen wettbewerbswidrigen Verhaltens sind Kartellabsprachen bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen. Diese Absprachen können Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen oder die Aufteilung von Kunden umfassen und führen dazu, dass der Wettbewerb um den Zuschlag einer Ausschreibung nicht auf Leistung, sondern auf vorherigen Absprachen beruht. Solche Praktiken schaden nicht nur den Auftraggebern, indem sie höhere Preise zahlen müssen, sondern beeinträchtigen auch die Marktchancen anderer Wettbewerber.

 

Missbrauchs- und Diskriminierungsverbot

Das Missbrauchsverbot richtet sich gegen Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung, die diese Position ausnutzen, um den Wettbewerb zu behindern. Dazu gehören etwa unangemessen hohe Preise, die Einschränkung der Produktion oder der Zugang zu wesentlichen Ressourcen und Infrastrukturen. Das Diskriminierungsverbot verbietet es marktbeherrschenden Unternehmen, andere Handelspartner ohne sachliche Gründe unterschiedlich zu behandeln, was zu einer Benachteiligung im Wettbewerb führen kann.

 

Verbotene Vereinbarungen

Unter verbotene Vereinbarungen fallen alle Absprachen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb einzuschränken. Dazu zählen Preiskartelle, Produktions- und Verkaufsquoten, Marktaufteilungen und andere Praktiken, die den freien Wettbewerb behindern. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie das europäische Wettbewerbsrecht verbieten solche Vereinbarungen ausdrücklich.

 

Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen das Kartellrecht können zu hohen Bußgeldern führen, die sich nach dem Umsatz des betroffenen Unternehmens richten. In schwerwiegenden Fällen sind auch strafrechtliche Sanktionen gegen verantwortliche Personen möglich. Darüber hinaus können geschädigte Parteien Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Präventionsmaßnahmen

Zur Vermeidung von Verstößen gegen das Kartellrecht ist die Implementierung eines effektiven Compliance-Managementsystems unerlässlich. Dies umfasst regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, die Einrichtung von Kontrollmechanismen und die Durchführung interner Audits.

 

Aktuelle Herausforderungen

Die Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft bringen neue Herausforderungen für das Kartellrecht mit sich, insbesondere in Bezug auf digitale Plattformen und Märkte. Die Anpassung der Rechtsrahmen an diese Entwicklungen ist ein fortlaufender Prozess.

 

Fazit

Das Kartellstrafrecht dient als wesentliches Instrument zum Schutz des freien Wettbewerbs und zur Sicherung fairer Marktbedingungen. Unternehmen sind gut beraten, die kartellrechtlichen Vorschriften genau zu beachten und proaktive Schritte zu ihrer Einhaltung zu unternehmen. Bei Verdacht auf kartellrechtswidriges Verhalten ist eine frühzeitige rechtliche Beratung unerlässlich, um die Rechtsposition zu klären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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