Aktuelle Gesetzgebung: Betriebliche Altersvorsorge soll beitragsfrei bleiben
Auch zukünftig sollen auf Beiträge zur Betriebsrente keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. Weiter ist vorgesehen, dass das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt wird. Das Bundeskabinett verabschiedete im August 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Hinweis: Seit der Rentenreform 2001 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Teile des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden. Dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Sozialabgabenfreiheit war bislang lediglich bis Ende 2008 befristet (Entwurf des „Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“).