Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen

bei uns veröffentlicht am23.03.2012

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass für den Veranlagungszeitraum 2011 viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden müssen.


Einkommensteuererklärung

Alle Steuerpflichtigen, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige.


Andere Jahressteuererklärungen

Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer ihre Jahreserklärungen elektronisch übermitteln. Gleiches gilt für Feststellungserklärungen. Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung müssen diese Erklärungen authentifiziert übermittelt werden. Die hierzu erforderliche Registrierung unter www.elsteronline.de wurde inzwischen vereinfacht.

Hinweis: Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist bereits für das Jahr 2011 mit der Jahressteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen hingegen müssen erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 - also regelmäßig im Jahr 2014 - elektronisch übermittelt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die Abgabe in Papierform somit noch zulässig (OFD Koblenz, Meldung vom 22.2.2012 „Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen“).


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