Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression
Das Vorhaben soll in 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden und umfasst folgende Eckpunkte:
Der Grundfreibetrag soll zum 1.1.2013 auf 8.130 EUR und zum 1.1.2014 auf 8.354 EUR angehoben werden. Damit würde der jetzige Grundfreibetrag von 8.004 EUR um insgesamt 350 EUR erhöht werden. Hinweis: Bis zum Grundfreibetrag wird ein zu versteuerndes Einkommen keiner Einkommensteuer unterworfen.
Hinweis: Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff „kalte Progression“? Die Finanzverwaltung hat sich hierzu etwas einfallen lassen. In der Mediathek des Bundesfinanzministeriums wird der Begriff im Rahmen der Rubrik „einfach erklärt“ interaktiv erläutert: www.iww.de/sl118 (Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, Drs. 17/8683).
Der Grundfreibetrag soll zum 1.1.2013 auf 8.130 EUR und zum 1.1.2014 auf 8.354 EUR angehoben werden. Damit würde der jetzige Grundfreibetrag von 8.004 EUR um insgesamt 350 EUR erhöht werden. Hinweis: Bis zum Grundfreibetrag wird ein zu versteuerndes Einkommen keiner Einkommensteuer unterworfen.
- Entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags soll der Tarifverlauf ebenfalls bis 2014 um insgesamt 4,4 Prozent angepasst werden. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
Hinweis: Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff „kalte Progression“? Die Finanzverwaltung hat sich hierzu etwas einfallen lassen. In der Mediathek des Bundesfinanzministeriums wird der Begriff im Rahmen der Rubrik „einfach erklärt“ interaktiv erläutert: www.iww.de/sl118 (Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, Drs. 17/8683).
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