Aktuelle Gesetzgebung: Hinzuverdienstgrenze von Rentnern erhöht
Rentner können ab 2008 bis zu 400 EUR (bisher: 350 EUR im Monat) hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Diese gesetzliche Neuregelung tritt rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft. Betroffen davon sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag.
Hinweis: Im Unterschied zu den Minijobs dürfen Rentner zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten des monatlichen Grenzwerts hinzuverdienen (im Jahr 2008 also zweimal bis zu monatlich 800 EUR), ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Beim Minijob ist hingegen nur ein plötzliches unvorhergesehenes Überschreiten des Grenzwerts von regelmäßig 400 EUR pro Monat zulässig.
Hinweis: Im Unterschied zu den Minijobs dürfen Rentner zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten des monatlichen Grenzwerts hinzuverdienen (im Jahr 2008 also zweimal bis zu monatlich 800 EUR), ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Beim Minijob ist hingegen nur ein plötzliches unvorhergesehenes Überschreiten des Grenzwerts von regelmäßig 400 EUR pro Monat zulässig.
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