Aktuelle Gesetzgebung: Nordrhein-Westfalen will Grunderwerbsteuer auf 6,5 % anheben

bei uns veröffentlicht am01.12.2014

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Nordrhein-Westfalen will die Grunderwerbsteuer erhöhen. Ab 1.1.2015 soll sie 6,5 % statt wie bisher 5 % betragen, um den Haushalt weiter zu konsolidieren.
Beachten Sie: Bei einem Kauf entsteht die Grunderwerbsteuer in der Regel mit rechtswirk­samem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, das heißt des Kaufvertrags. Auf den Übergang von Nutzen und Lasten, den Grundbucheintrag und die Kaufpreiszahlung kommt es nicht an.

Praxishinweis: Wer beabsichtigt, zeitnah eine Immobilie zu erwerben, sollte den Kauf gegebenenfalls noch in 2014 durchführen.

Quelle: Gesetzentwurf des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2014, Drs. 16/7147.

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