Aktuelle Gesetzgebung: Rentenbeitrag soll 2015 um 0,2 % sinken

bei uns veröffentlicht am29.12.2014

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung soll für das Jahr 2015 um 0,2 % auf 18,7 % gesenkt werden.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird von 25,1 % auf 24,8 % reduziert. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 19.12.2014 vorgesehen. 

Praxishinweis: Ein gegenteiliger Effekt kann dadurch eintreten, dass die Beitragsbemessungsgrenzen im nächsten Jahr erhöht werden. Diese geben an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Z.B. steigt die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) um 1.200 EUR auf 72.600 EUR.

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