Aktuelle Gesetzgebung: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Hochwasser-Opfer

bei uns veröffentlicht am31.07.2013

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Die Maßnahmen beziehen sich u.a. auf Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen und auf lohnsteuerliche Erleichterungen.
Durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Unterstützungsmaßnahmen erlassen, die vom 1.6.2013 bis zum 31.5.2014 gelten.

Die Maßnahmen beziehen sich u.a. auf Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen und auf lohnsteuerliche Erleichterungen (z.B. die Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitslohnspenden). Auch steuerliche Nachweispflichten werden erleichtert. Dies gilt vor allem für Spendennachweise (BMF-Schreiben, IV C 4 - S 2223/07/0015: 008).

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