Aktuelle Gesetzgebung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2013

bei uns veröffentlicht am04.12.2012

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Die amtlichen Sachbezugswerte für 2013 liegen im Entwurf vor. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.
Zwar muss der Bundesrat noch zustimmen, mit Änderungen ist aber erfahrungsgemäß nicht mehr zu rechnen.

Nach dem Entwurf soll der monatliche Sachbezugswert für freie oder verbilligte Verpflegung in 2013 bei 224 EUR liegen (2012: 219 EUR). Für freie Unterkunft beträgt der Monatswert 216 EUR (2012: 212 EUR).

Die Sachbezugswerte für Frühstück, Mittag- und Abendessen lauten:
  • Frühstück: 48 EUR monatlich (2012: 47 EUR); 1,60 EUR je Mahlzeit (2012: 1,57 EUR),
  • Mittag-/Abendessen: jeweils 88 EUR monatlich (2012: 86 EUR); jeweils 2,93 EUR je Mahlzeit (2012: 2,87 EUR).
Hinweis: Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung bis zum 30.6.2012 (Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, Drs. 673/12).

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