Bebauungsplan: Eigentümerrechte dürfen nicht ohne Grund eingeschränkt werden

bei uns veröffentlicht am13.04.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Ein Bebauungsplan ist unwirksam, wenn er ohne Grund die Rechte der betroffenen Eigentümer einschränkt.

Diese Klarstellung traf das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Bezug auf einen Bebauungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Dieser betraf ein Gebiet am östlichen Stadtrand. Er ließ dort nach seiner Änderung großflächige Handelsbetriebe zu, schloss jedoch weitgehend solche Sortimente aus, die üblicherweise in der Innenstadt angeboten werden. Im benachbarten Plangebiet hatte die Stadt jedoch innerstädtische Einzelhandelsbetriebe zugelassen. Ein betroffener Eigentümer fühle sich durch die Einschränkungen der baulichen Ausnutzbarkeit seines Grundstücks beeinträchtigt und erhob Klage gegen den Bebauungsplan.

Das OVG sah dies ebenso und entschied, dass die Nutzungseinschränkungen für das Grundstück unter Berücksichtigung der im anderen Plangebiet entstandenen baulichen Situation abwägungsfehlerhaft sei. Zwar werde in beiden Plangebieten zulässigerweise dasselbe städtebauliche Grundkonzept verfolgt, nämlich der Ausschluss typisch innerstädtischer Einzelhandelsnutzungen am Stadtrand. Dennoch habe die Stadt in dem anderen Planungsgebiet solche Nutzungen über das eigentliche Selbstbedienungswarenhaus hinaus in einem erheblichen Umfang zugelassen. Rechtfertigende Gründe für die vergleichsweise eingeschränkte bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks des Eigentümers ließen sich der Begründung des angefochtenen Bebauungsplans aber nicht entnehmen (OVG Rheinland-Pfalz, 8 C 10156/06.OVG).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Bebauungsplan

Baurecht: Bebauungsplan ohne Ausfertigungsvermerk unwirksam

07.02.2018

Ein Bebauungsplan leidet an einem formalen, zu seiner Unwirksamkeit führenden Mangel, wenn er vor seiner Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Bebauungsplan

Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden

09.09.2016

Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Bebauungsplan

Bebauungsplan: Schadenersatz bei gescheiterter Bebauungsplanung

29.04.2015

Eine Stadt schuldet dem Bauunternehmer keinen Schadenersatz nach dem Scheitern der Bebauungsplanung, zu der die Parteien einen Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen hatten.
Bebauungsplan

Baurecht: Unterbringung von Flüchtlingen ist Wohnnutzung

18.08.2016

Nach §§ 3, 4 BauNVO ist jede Form der Wohnnutzung zulässig, die mit der Ausgestaltung des Gebäudes in Einklang steht. Dies gilt, wenn sich die Anzahl der Personen nicht als Überbelegung darstellt.
Bebauungsplan