Bebauungsplan: Nutzungsuntersagung bei Verstoß gegen Zwei-Wohnungs-Klausel

bei uns veröffentlicht am31.08.2007
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Legt ein Bebauungsplan fest, dass Wohnhäuser nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen, kann die Bauaufsichtsbehörde die Nutzung von Räumen als selbstständige dritte Wohneinheit untersagen. Mit dieser Entscheidung wies das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt die Klage eines Hauseigentümers zurück. Im entschiedenen Fall sah der maßgebliche Bebauungsplan Wohnbebauung vor, Einzelhäuser durften nicht mehr als zwei Wohnungen haben. In den Bauplänen des 1994 genehmigten Reihenhauses waren eine Wohnung im Erdgeschoss sowie eine weitere - zweite - Wohnung im Ober- und Dachgeschoss eingetragen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wurde das Dachgeschoss als selbstständige Wohnung vermietet; die Mieter sind zwischenzeitlich wieder ausgezogen. Die Kreisverwaltung als zuständige Bauaufsichtsbehörde untersagte dem Hauseigentümer die Nutzung des Dachgeschosses als selbstständige dritte Wohneinheit. Hiergegen erhob dieser nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage beim Verwaltungsgericht.

Die Richter begründeten die Klageabweisung wie folgt: Nach den Bauplänen sei eine dritte Wohnung nicht genehmigt und könne wegen der entgegenstehenden Festsetzungen im Bebauungsplan auch nicht zugelassen werden. Obwohl die Mieter ausgezogen seien, sei das Nutzungsverbot gerechtfertigt. Der Hauseigentümer habe sich in der Vergangenheit nicht an die Beschränkung auf zwei Wohnungen gehalten. Er wolle das Dachgeschoss in Zukunft wieder als selbstständige Wohnung nutzen. Da die Kreisverwaltung seit 2004 gegen sämtliche Eigentümer vorgehe, die sich nicht an die Zwei-Wohnungs-Klausel gehalten hätten, sei die behördliche Maßnahme schließlich auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht zu beanstanden (VG Neustadt, 4 K 906/06.NW).

 

 

 

 

 

 

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Nutzungsuntersagung und -änderung

Baurecht: Zum Vorliegen einer relevanten Nutzungsänderung

02.05.2017

Wird die Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts um ca. 177 qm durch Umnutzung eines Lagers in Verkaufsraum vergrößert, handelt es sich um eine bodenrechtlich relevante Nutzungsänderung.

Baurecht: Zur Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses

09.11.2016

Bei einem trotz Genehmigungsbedürftigkeit ungenehmigt genutzten Bauwerk müssen erhebliche Gründe vorgebracht werden, weshalb die Nutzung bis zur Entscheidung über die mat. Legalität ausgeübt werden darf.

Baurecht: Nutzungsuntersagung für Ferienwohnung

22.09.2016

Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung, für die eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.

Nutzungsänderung: In einem reinen Wohngebiet ist ein Taubenschlag mit 100 Tauben unzulässig

07.01.2016

Ein Anwohner in einem reinen Wohngebiet hat keinen Anspruch darauf, dass ihm eine Baugenehmigung für einen Taubenschlag erteilt wird.